Innenminister ernennt Katasteramtsleiter

Die Errichtungsanordnung des reformierten Thüringer Kataster- und Vermessungswesens tritt am Dienstag in Kraft. Einhergehend damit ernannte Innenminister Andreas Trautvetter Montag in Erfurt die Leiter der acht Katasterämter. «Damit tritt diese Reform in ihre entscheidende Vorbereitungsphase», betonte Trautvetter. Das Gesetz wird nach Beratung und Beschlussfassung im Landtag zum Jahresbeginn 2004 wirksam.

Für die Auswahl der acht Katasterstandorte und neun Stützpunkte war neben einer gleichmäßigen Größenverteilung nach der Fläche und Einwohnerzahl, der Anlehnung an die bestehenden Kreisstrukturen, noch zu realisierende Ausgleichsmaßnahmen aus der Gebietsreform insbesondere auch eine Stärkung strukturschwacher Gebiete ausschlaggebend.

Folgende Katasterämter und Stützpunkte werden errichtet:

– Katasteramt Apolda mit Stützpunkt in Sömmerda. Amtsleiter: Obervermessungsrat Gerd Müller (bisher Amtsleiter Katasteramt Sömmerda).

– Katasteramt Artern mit Stützpunkt in Nordhausen. Amtsleiter: Obervermessungsrat Ulrich Reimann (bisher Amtsleiter Katasteramt Artern).

– Katasteramt Gotha mit Stützpunkt in Bad Salzungen. Amtsleiter: Vermessungsdirektor Alfred Heger (bisher Amtsleiter Katasteramt Gotha).

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– Katasteramt Mühlhausen mit Stützpunkt in Heiligenstadt. Amtsleiter: Vermessungsdirektor Rolf Ludwig (bisher Amtsleiter Katasteramt Mühlhausen).

– Katasteramt Pößneck mit Stützpunkt in Eisenberg. Amtsleiter: Obervermessungsrätin Cornelia Vinzenz (bisher Amtsleiterin Katasteramt Altenburg).

– Katasteramt Saalfeld mit Stützpunkten in Arnstadt und Sonneberg. Amtsleiter: Vermessungsdirektor Frank Jobst (bisher Amtsleiter Katasteramt Meiningen).

– Katasteramt Schmalkalden mit Stützpunkt in Hildburghausen. Amtsleiter: Vermessungsdirektor Wolfgang Triebel (bisher Amtsleiter Katasteramt Suhl).

– Katasteramt Zeulenroda mit Stützpunkt in Schmölln. Amtsleiter: Obervermessungsrat Frank Stübner (bisher Amtsleiter Katasteramt Zeulenroda).

Mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Katasterämtern und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sollen der Service für die Bürger erweitert und die Verwaltungskosten gesenkt werden. Wichtigster Eckpfeiler der Reform ist ein Mantelgesetz, in dem Änderungen des Katastergesetzes und eine neue Berufsordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure geregelt werden.

Ein Ziel der Reform ist zudem die Reduzierung der ursprünglichen Personalstärke von 1074 Stellen auf 665 Stellen mittels Fluktuation und Umsetzungen in der Landesverwaltung. Derzeit sind im Katasterwesen 920 Mitarbeiter beschäftigt.

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