Jagdministerin Keller: „Thüringen hat ein modernes Jagdgesetz“

Am 26.9. hat der Thüringer Landtag die Änderung des Thüringer Jagdgesetzes verabschiedet.

Nach fast vier Jahren Verhandlungen wurde heute das Thüringer Jagdgesetz geändert und verbessert. Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der Bewährtes im Gesetz bewahrt und neueste Erkenntnisse der Jagdpraxis und des Tierschutzes berücksichtigt. Zum Beispiel dürfen Bleischrot und Totschlagfallen bei der Jagdausübung nicht mehr verwendet werden. Für Jagdwaffen werden aus Gründen des Arbeitsschutzes Schalldämpfer erlaubt. Zum Schutz des Wildes kann der Zugang zu Nist- oder Nahrungsgebieten im Wald zeitweise eingeschränkt werden, sagt Thüringens Forstministerin Birgit Keller.

Das Jagdgesetz war zuletzt 2006 neu gefasst worden.

Seit 2015 haben wir in zahlreichen Foren, Abstimmungen und öffentlichen Podien die Thematik behandelt. Sorgfältig wurde jeder Änderungsvorschlag aufgenommen, abgewogen und je nach fachlicher Eignung eingearbeitet. Das Jagdgesetz ist das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses, an denen 37 Interessenverbände beteiligt sind. Es ist ein zeitgemäßer und moderner Entwurf, der unter breiter Beteiligung erfolgte, so Keller.

Das Ziel der Überarbeitung war, dass Jagdgesetz an ökologische und wildbiologische Grundsätze anzupassen und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene zu berücksichtigen. Der vorliegende Entwurf sieht zahlreiche Neuregelungen zur Jagdausübung und zum Wildschutz vor.

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