Kampf gegen Trockenheit und Käfer: 22,9 Mio. Euro Fördermittel für Beseitigung von klimabedingten Schäden und Waldumbau

Seit 2018 befinden sich unsere Wälder im Ausnahmezustand und die Forstbetriebe starten in das sechste Jahr eines Krisenmanagements. Als unsere grüne Lunge brauchen Thüringens Wälder unsere Hilfe und Forstbetriebe finanzielle Unterstützung. Denn Förderinstrumente für die Aufarbeitung von Klimafolgeschäden sowie eine klimaangepasste Wiederaufforstung und entsprechendes Waldmanagement sind unser wichtigstes Handwerkszeug, damit der Umbau der Wälder zeitnah erste Erfolg zeigt. Ich rufe daher alle Waldbesitzenden auf, sich mit ihrem zuständigen Forstamt in Verbindung zu setzen und sich finanzielle und fachliche Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen zu lassen. Insgesamt 22,9 Mio. Euro stehen seitens des Landes für 2023 bereit, so Forstministerin Susanna Karawanskij mit Blick auf die Schäden, die sich für dieses Jahr möglicherweise abzeichnen.

Denn bereits für die Monate Januar bis April wurde ein historischer Höchstwert für das durch Käfer verursachte Schadholz festgestellt: Demnach sind in den ersten vier Monaten des Jahres bereits 0,7 Mio. Festmeter Schadholz in den Wäldern des Freistaats registriert worden. Die betroffenen Bäume waren noch im Herbst 2022 durch den Käfer befallen worden.

Mit den wärmeren Temperaturen seit Monatsbeginn hat der Schwarmflug der Borkenkäfer begonnen. Für die Waldbesitzenden gilt es jetzt, ihre Fichtenbestände engmaschig auf Käferanflug zu kontrollieren. Befallene Bäume müssen schnellstmöglich eingeschlagen und aus dem Wald gebracht werden, um der Vermehrung der Käfer entgegenzuwirken, so Karawanskij weiter.

Der Käferbefall bringt für Waldbesitzende eine Doppelbelastung mit sich, da sie neben dem Verlust betrieblicher Substanz in Form abgestorbener Waldbestände und Mindereinnahmen beim Verkauf des Schadholzes zugleich waldgesetzlich zur Wiederaufforstung verpflichtet sind, was nicht nur kosten-, sondern vor allem zeitintensiv ist.

Die Landesregierung unterstützt private und körperschaftliche Forstbetriebe in dieser Situation finanziell und mit fachlicher Beratung. Für 2023 steht ein Förderbudget von insgesamt 22,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Schadensbeseitigung und der Waldumbau bzw. die Wiederaufforstung mit dem Ziel standortangepasster laubbaumgeprägter Mischwälder stehen im Fokus der Förderung. Folgende Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang in jüngerer Zeit schwerpunktmäßig unterstützt:
. Bezuschussung der Aufarbeitung von Schadholz in Forstbetrieben mit bis zu 20 Hektar Gesamtbetriebsfläche, um Schadholz schnellstmöglich aus dem Wald zu bringen;
. Wiederaufforstung von Flächen, konkret die Flächenvorbereitung, der Kauf und die Pflanzung von Forstpflanzen sowie Zaunbau;
. Prävention von Waldbränden, insbesondere durch die Anlage oder Ertüchtigung von Löschwasserentnahmestellen;
. Abwendung akuter Gefahrensituationen durch Entnahme abgestorbener oder im Absterben befindlicher Bäume, z. B. entlang von Verkehrswegen;
. Instandsetzung von Forstwegen zur bedarfsgerechten Erschließung der Kalamitätsflächen;
. Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, u. a. durch Qualifizierung der Mitglieder und Bündelung des Holzangebots.

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Alle Fördermaßnahmen können seit dem 1. Januar 2023 beantragt werden, die Antragsformulare sind auf den Internetseiten der Landesforstanstalt unter www.thueringenforst.de erhältlich.

Unterstützt werden seitens der Landesregierung vor allem private Forstbetriebe bei der Beseitigung der klimabedingten Schäden, da diese oftmals Waldflächen von nur wenigen Hektaren bewirtschaften und damit geringe Erträge erzielen. Mit 6,75 Euro je Festmeter können private Waldbesitzer einen Zuschuss bei der Schadholzernte erhalten. Das entspricht etwa einem Viertel der Unternehmerkosten, wenn den betroffenen Waldbesitzenden das für die Sanierung nötige Know-how bzw. die Erntetechnik fehlen. Für den Kauf von standorts- und herkunftsgerechten Pflanzen ist in Kleinbetrieben gar ein Zuschuss von bis zu 100% möglich.

Seit November 2022 unterstützt auch der Bund über die „Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ private und kommunale Forstbetriebe beim Umbau ihrer Wälder, indem zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen abgegolten werden. Bis 2026 stellt der Bund dafür 900 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, für 2023 stehen davon 200 Mio. Euro zur Verfügung. Förderwillige Forstbetriebe müssen jedoch u. a. ein klimaangepasstes Waldmanagement über ein unabhängiges, anerkanntes Waldzertifizierungssystem (z. B. PEFC, FSC) nachweisen.

Den an einer Förderung durch das Land oder den Bund interessierten Waldbesitzenden wird empfohlen, sich mit dem örtlich zuständigen Forstamt in Verbindung zu setzen. Die Forstämter unterstützen bei der Unternehmenssuche, beraten fachlich zu Fragen der Wiederaufforstung und unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln.

Hintergrund:
Mit einer Gesamtfläche von etwa 550.000 Hektar sind rund 34 % der Landesfläche Thüringens bewaldet. Der Freistaat gilt als einer der regionalen Schwerpunkte des Waldschadgeschehens in Deutschland.

Seit dem Jahr 2019 liegt das Schadholzaufkommen in Thüringen jährlich bei über 4 Mio. Festmetern. 2022 wurden insgesamt 5,1 Mio. Festmeter Schadholz verzeichnet, davon 4,7 Mio. Festmeter Nadel- und 0,4 Mio. Festmeter Laubholz. Allein auf die Fichte entfielen rund 3,9 Mio. Festmeter Schadholz. Das ist der höchste jemals erhobene Wert und übertrifft die nachhaltige jährliche Erntemenge um deutlich mehr als das Doppelte.

Das jährlich ausgereichte Förderbudget wurde in den letzten Jahren an die Entwicklung der Schadsituation angepasst. Lag es im Jahr 2017, also vor Kalamitätsbeginn, noch bei insgesamt rund 4,9 Mio. Euro, so waren es 2022 21,2 Mio. Euro, die insgesamt an die privaten und körperschaftlichen Forstbetriebe ausgezahlt wurden. Die Mittel werden je nach Abruf laufend umgeschichtet oder auch aufgestockt.

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