Kaum bekanntes Aushängeschild für Thüringen

Beamtinnen und Beamte haben seit zwei Jahren echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung

Seit nunmehr zwei Jahren gibt es in Thüringen die Möglichkeit, dass das Land für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte den Arbeitgeberanteil der Krankenkassenbeiträge übernimmt. Seitdem das so ist verzeichnet die BARMER einen gestiegenen Beratungsbedarf und stellt fest, dass die Regelung nach wie vor kaum bekannt ist bei angehenden Beamtinnen und Beamten.

Thüringen war nach Hamburg das zweite Bundesland, das diese Möglichkeit geschaffen hat. Die Attraktivität des Beamtendienstes im Freistaat ist damit deutlich gestiegen, weil viele angehende Beamte die Option bevorzugen, Teil der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu bleiben, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER Thüringen. Bei der Regelung handele es sich um ein Aushängeschild für den Freistaat, das aber offenbar nicht sichtbar genug ausgehängt werde, so Dziuk weiter.

Standortvorteil für das Gewinnen von Fachkräften
Erst diese Woche ist in den Medien berichtet worden, dass immer mehr junge Menschen beim Land Thüringen in die Ausbildung gehen. Die Zahl der Lehramstanwärterinnen und -anwärter sei gestiegen. Nachwuchsbedarf bestehe aber weiterhin. Und das auch hinsichtlich neuer Beamter beispielsweise im Polizeidienst und zahlreichen weiteren Bereichen der Landesverwaltung. „Auch das Land Thüringen befindet sich mit seinen Institutionen im Wettbewerb um Fachkräfte. Mit der Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für angehende Beamtinnen und Beamte und der Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen hat der Freistaat einen Standortvorteil“, sagt BARMER-Chefin Birgit Dziuk. Bislang gebe es eine vergleichbare Regelung nur in Hamburg, Bremen, Brandenburg und Berlin.

Auf einen Blick:
· In Thüringen haben Beamte seit 2020 die Wahl, ob sie sich privat krankenversichern oder gesetzlich und dabei von der sogenannten Pauschalen Beihilfe profitieren.
· Das Land übernimmt dann bei gesetzlich krankenversicherten Beamten die Hälfte der Krankenkassenbeiträge als pauschale Beihilfe. Beamtinnen und Beamte zahlen somit, vergleichbar mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nur noch den halben Beitrag.
· Die Regelung gilt für neu verbeamtete Landesdienerinnen und Landesdiener sowie für jene Beamtinnen und Beamten, die bereits freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
· Bis 2020 mussten bereits verbeamtete Bedienstete in Thüringen ihre Versicherungsbeiträge komplett selbst tragen.