Keine Dashcams für Behördenfahrzeuge in Thüringen

Wie aus der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Raymond Walk an die Landesregierung hervorgeht, sollen vorerst keine sogenannten Dashcams für Behördenfahrzeuge des Landes beschafft werden. Zwar sei man sich, so hieß es aus dem zuständigen Innenministerium, der Unterstützung der kleinen Kameras bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen bewusst, dennoch bilde die derzeit nicht einwandfrei geklärte Rechtslage die Grundlage für eine ablehnende Haltung zum Einsatz der Dashcams.

Nach Aussage des Innenministers würde die Landesregierung die Entwicklung der Rechtsprechung in Bezug auf Datenschutz und Beweissicherung der kleinen Videokameras mit Interesse beobachten. Auch der Abgeordnete hat großes Interesse an der künftigen rechtlichen Bewertung der Geräte:

Unstrittig erhöht eine Dashcam generell eine objektivierte und Tatsachen gestützte Beweisführung. Die Kameras können auch dazu beitragen, Verkehrsstraftaten und Gefährdungen aufzuklären. Kritisch sehe ich allerdings das Fehlen verbindlicher datenschutzrechtlicher Regelungen. Hier muss der Gesetzgeber für entsprechende Klarheit sorgen!

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