Keine Entwarnung bei nicht vollstreckten Haftbefehlen

CDU-Politiker Raymond Walk fragt nach offenen Haftbefehlen gegen politisch motivierte Kriminelle

Ob rechts, links oder religiös motiviert– jede Form von Extremismus und Terrorismus bedroht den Rechtsstaat und ist damit eine ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie. Derartige Straftaten werden im Fachjargon als Politisch motivierte Kriminalität (PMK) bezeichnet, deren Spektrum sehr breit gefächert ist und vom Angriff auf ein Asylbewerberheim über linksautonome Ausschreitungen bis hin zu „Graffiti“ mit verfassungswidrigen Inhalten reicht. Zwar sei die Zahl dieser Delikte prinzipiell rückläufig, doch Grund zur Entwarnung gäbe es nicht, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Beurteilung der Kriminalitäts-Statistik 2017 mahnte. Die Aufklärungsquote bei politischer motivierter Kriminalität ist bundesweit mäßig. 2017 sank sie auf 39,7 Prozent. Im Jahr zuvor waren es 42,7 Prozent. In Thüringen konnten im Jahr 2017 fast die Hälfte aller PMK-Fälle (47,5 Prozent) aufgeklärt werden.

Doch wie viele Haftbefehle konnten noch nicht vollstreckt werden und aus welchem Grund? Diese Frage stellte CDU-Politiker Raymond Walk erneut in einer Kleinen Anfrage beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Derzeit seien es 29 Haftbefehle, die nicht vollstreckt werden konnten. Derweil im September 2017 bei einer vorherigen Anfrage noch 41 Haftbefehle im Bereich PMK offen waren, ist die Anzahl innerhalb von einem halben Jahr (Stichtag 26. März 2018) um knapp 30 Prozent gesunken. Von den insgesamt 29 nicht vollstreckten Haftbefehlen seien 11 links, 14 rechts und 4 religiös motiviert. Über die Art der Delikte würde aber keine Statistik erhoben, weil diese zum Stichtag eine Momentaufnahme darstellen und tagesaktueller Änderung unterliegen. Weiterhin antwortete der Staatssekretär auf die Frage des Landtagsabgeordneten, weshalb Haftbefehle oft nicht vollstreckt werden könnten:

Die Hauptursache (…) ist der unbekannte Aufenthaltsort der gesuchten Personen.

Zieht der Täter oder die Täterin beispielsweise in ein anderes Bundesland, ist die Polizei des jeweiligen Bundeslandes für die Vollstreckung zuständig. Diese scheitert oft daran, die Flüchtigen aufzufinden.

Der Rückgang der offenen Haftbefehle im besonders sensiblen Bereich der Politisch motivierten Kriminalität ist zwar erfreulich. Dennoch gilt es, gerade gegen die Feinde der Demokratie mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vorzugehen. Dazu gehört es auch, dass die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes eng zusammen arbeiten und ihre Informationen umfassend und schnell austauschen. Nicht zuletzt müssen die Sicherheitsbehörden auch personell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben auch wirksam zu erfüllen!, so Walk abschließend.

Anzeige
Anzeige