Keine Narrenfreiheit an Karneval – Mehrheit fordert MPU für Ersttäter ab 1,1 Promille

Alkohol am Steuer: Die närrischen Tage werden nicht nur in den Karnevals- und Faschingshochburgen ausgiebig gefeiert. Neben der Stimmung steigt an Tagen wie diesen auch der Alkoholkonsum. Bei aller Feierlaune sollten sich Jecken jedoch keinesfalls alkoholisiert hinters Steuer setzen. Auch das Fahrrad ist im Vollrausch keine gute Wahl. Denn eine Trunkenheitsfahrt kann nicht nur teuer werden, jedes Jahr endet sie für einige Verkehrsteilnehmer sogar tödlich. Laut einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Umfrage befürworten Dreiviertel der Befragten eine Herabsetzung der Promillegrenze für die MPU.

Feierlichkeiten wie zu Karneval führen einige Autofahrer immer wieder in Versuchung, nach Alkoholgenuss mit dem eigenen Wagen den Heimweg anzutreten. Sie glauben, ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle zu haben. Eine objektive Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss ist jedoch nach Ansicht des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen schlichtweg nicht möglich:

Wenn die Party einmal im Gange ist, ist es mit den guten Vorsätzen schnell vorbei. Trinkmenge, Trinkgeschwindigkeit und Trinkdauer werden in der Regel falsch eingeschätzt, sodass Autofahrer ihren Promillewert auch nur schwer oder gar nicht abschätzen können. Deshalb empfiehlt der Verkehrspsychologe: Wer weiß, dass er fahren muss, sollte daher gänzlich auf Alkohol verzichten.

Auch das Fahrrad ist keine gute Option für den Heimweg von der Party: Zu den Verletzungsrisiken eines Sturzes kommt hinzu, dass auch hier bei einer Beteiligung an einem Unfall oder ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille der Führerschein in Gefahr ist.

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Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. So spielte Alkohol bei 4,4 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2017 eine Rolle. Bei Alkoholunfällen kamen in diesem Zeitraum 231 Personen ums Leben. Weit über die Hälfte aller alkoholisierten Unfallbeteiligten (56,7 %) waren Pkw-Fahrer, immerhin noch mehr als ein Viertel der alkoholisierten Unfallbeteiligten waren Fahrradfahrer (26,6 %).

Bezüglich der Unfallschwere belegt die Statistik, dass die Folgen von Unfällen unter Alkoholeinfluss überdurchschnittlich schwerwiegend sind. Bekannt ist, dass das Unfallrisiko ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille rund 10-mal höher ist als bei einem nüchternen Fahrer, gibt DeVol zu bedenken.

Dass Alkohol am Steuer eine starke Gefährdung darstellt, stößt auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands der TÜV (VdTÜV) befürworten 73 Prozent der Befragten die Absenkung der Promillegrenze zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von derzeit 1,6 auf 1,1 Promille.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für Alkoholfahrten bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 € Bußgeld sowie zwei Punkte für Ersttäter vor. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 € beim zweiten Mal und 1.500 € bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Wer unter Alkoholeinfluss eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, das ist in der Regel ab einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut der Fall, dem drohen verschärfte Strafen mit drei Punkten im Fahreignungsregister, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 3.000 € oder Freiheitsentzug. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Faschingszeit die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze, die sich natürlich auch für erfahrene Autofahrer empfiehlt. Sollten Anfänger alkoholisiert am Steuer erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog auch bei relativ geringen Alkoholkonzentrationen unter 0,3 Promille einen Punkt sowie 250 € Bußgeld vor.

Hintergrund zur Forsa-Umfrage:
Befragt wurden 1.002 Personen ab 18 Jahren. Auf die Frage „Sollte bei Autofahrern die Promillegrenze für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von 1,6 auf 1,1 Promille sinken?“, antworteten 73 % mit „Ja“, 25 % mit „Nein“ und 2 % mit „Weiß nicht“. Frauen befürworteten die Herabsetzung zu 78 % und Männer zu 69 %.

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