Keller: Bestäubungsleistungen der Bienen sind unersetzlich

Imker können Förderanträge für die Bienenzucht erneut ab 1. September 2018 einreichen – Das neue Imkerjahr hat begonnen. Ab 1. September können wieder Anträge zur Förderung von Investitionen der Imker eingereicht werden. Mit Zuschüssen von bis zu 30 % wird die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen zur Gewinnung und Verarbeitung von Honig unterstützt. Das Investitionsvolumen der Imker pro Förderfall muss mindestens 500 € und maximal 4.000 € betragen.

Rund 80 Prozent der Nutz- und Wildpflanzen in Deutschland sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen, sagte Landwirtschaftsministerin Birgit Keller anlässlich des Starts der Förderung für das neue Imkerjahr heute in Erfurt. Unsere Honigbienen nehmen bei der Bestäubung mit großem Abstand den 1. Rang ein. Sie sind damit unersetzlich und erhöhen wesentlich die Erträge unserer Kulturpflanzen, dienen zusätzlich der Honiggewinnung und sichern die natürliche Artenvielfalt. Der Schutz der Bienen ist eine wichtige Aufgabe. Die Landesregierung unterstützt deshalb die Arbeit der Thüringer Imker, fördert die Zusammenarbeit der Imker mit den Landwirten und hilft bei Investitionen in die Bienenhaltung.

Thüringen fördert gemeinsam mit der Europäischen Union erfolgreich die Imkerei. Seit 2012 steigt die Zahl der Imker und der Bienenvölker stetig an. Jedes Jahr sind rund 1100 Bienenvölker dazu gekommen. Aktuell werden im Landesverband Thüringer Imker e.V. über 22.000 Bienenvölker von rund 2700 Imkern gehalten. Thüringen unterstützt sowohl den einzelnen Imker, wie auch den Landesverband Thüringer Imker e.V.. Ab September und bis spätestens 30.11.2018 können die Imker Anträge für das Förderjahr 2018/2019 stellen. Der Förderantrag, das Informationsblatt zum Förderverfahren und die aktuelle Förderrichtlinie sind unter www.tmil.info abrufbar.

Außerdem ermutigen wir auch die Landwirte mit Fördermaßnahmen zu bienenfreundlichem Handeln. So wurden im letzten Jahr im Rahmen des KULAP insgesamt 843 ha Blühstreifen angelegt, erläuterte Landwirtschaftsministerin Keller weiter. Zudem hat die Europäische Union ab diesem Jahr auch eine neue Möglichkeit bei den Ökologischen Vorrangflächen im sogenannten „Greening“ geschaffen. Landwirte können nun brachliegende Flächen mit Honigpflanzen – sogenannte Bienenweiden – als Ökologische Vorrangflächen anrechnen lassen.

Hintergrund:
Thüringen kann auf eine lange Tradition der Honiggewinnung zurückblicken. Die ausgedehnten Waldgebiete wurden zur Gewinnung des Waldhonigs genutzt. Bedeutende Imker und Wissenschaftler aus Thüringen, besonders August von Berlepsch (Seebach bei Mühlhausen), Ferdinand Gerstung (Oßmannstedt) und August Ludwig (Jena), gaben der Bienenzucht wichtige Impulse und werden deshalb auch als die Thüringer Bienenväter bezeichnet.
In Deutschland werden pro Kopf und Jahr ca. 1,1 kg Honig verzehrt. Dazu müssen die Bienen rund vier bis sechs Millionen Blüten anfliegen. Erst seit dem 19. Jahrhundert weiß man um die Bedeutung der Bienen bei der Pflanzenbestäubung. Viele Obstarten, Feldfrüchte und Wildpflanzen sind auf Fremdbestäubung angewiesen. Der wirtschaftliche und ökologische Wert der Bestäubungsleistung übersteigt daher den des Honigertrages um ein Vielfaches.

 

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