KfW-Förderstopp: Zwangspause für Sanierungsfahrplan nutzen

Detaillierte Energieberatung mit nur 10 Prozent Eigenanteil 

Der Förderstopp für energieeffiziente Gebäude hat viele Häuslebauer kalt erwischt. Doch wer sein bestehendes Eigenheim sanieren möchte, kann aus der Not eine Tugend machen und die Zwangspause für eine detaillierte Beratung nutzen. Ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht später die Fördersätze der umgesetzten Sanierungsmaßnahmen – und wird in Thüringen zu 90 Prozent vom Staat bezahlt. 

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein Energieberater legt diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Dabei werden die Gebäudehülle und die Heizung unter die Lupe genommen, erläutert Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Der Umfang des Sanierungsfahrplans kann dabei von wenigen Einzelmaßnahmen bis hin zu einer kompletten Gebäudesanierung reichen.

Im individuellen Sanierungsfahrplan sind die Informationen zur Gebäudesanierung leicht verständlich aufbereitet. Kennwerte und eine Farbskala zeigen anschaulich, wie sich mögliche Sanierungen auswirken werden. Hausbesitzer sind nicht verpflichtet, die aufgezeigten Maßnahmen umzusetzen. Der iSFP zeigt lediglich auf, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Außerdem erfahren die Hausbesitzer, was die Maßnahmen kosten und welche Fördermittel sie nutzen können.

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Der entscheidende Vorteil eines iSFP ist laut Ramona Ballod jedoch folgender:

Wenn Sie einen der vorgeschlagenen Sanierungsschritte tatsächlich gehen, steigt der für die Maßnahme vorgesehene Fördersatz um fünf Prozentpunkte, so Ballod.

Für diesen iSFP-Bonus muss die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans durchgeführt werden.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Im Vergleich zu einer regulären Energieberatung zu Hause ist der Aufwand für die Erstellung eines iSFP deutlich größer. Deshalb wird die Rechnung dafür auch höher ausfallen. Die gute Nachricht für Hausbesitzer: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) bezuschusst das Beratungshonorar mit bis zu 80 Prozent.

In Thüringen übernimmt das Thüringer Umweltministerium im Rahmen des Sanierungsbonus-Plus zusätzlich weitere 10 Prozent der Kosten. Verbrauchern bleibt damit ein Eigenanteil von lediglich 10 Prozent, in der Regel 150 bis 200 Euro.

Der Ersteller eines individuellen Sanierungsfahrplans muss vom BAfA als Energieberater für Wohngebäude zugelassen sein. Diese sind auf der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste zu finden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

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