Klassen-, fächer- und klassenstufenübergreifend

Die starken Schüler fordern und die Schwächeren fördern, aber alle gemeinsam zum Ziel führen – auf dieser prinzipiellen Grundlage gemeinsamen Lernens können Thüringer Regelschulen den Unterricht schon jetzt in verschiedenen Bereichen organisieren. Viele Schulleitungen wollen ab neuem Schuljahr für ihre fünften bis achten Klassen diesen Weg ausbauen.

In einer Arbeitsberatung werden eine Woche vor Schulbeginn weitere Einzelheiten mit interessierten Schulen geklärt. „Der Unterricht kann vom Schulleiter klassenübergreifend, fächerübergreifend und klassenstufenübergreifend eingerichtet werden…“, heißt es im § 45 Abs. 3 der Thüringer Schulordnung. Das ermöglicht beispielsweise die Nutzung innovativer Unterrichtsmethoden oder individualisierte Aufgabenstellungen auf verschiedenen Leistungsniveaus und demzufolge differenzierte Bewertungen.

In den Profilfächern (Wirtschaft-Technik, Wirtschaft-Recht) kann bei übereinstimmenden Lehrplaninhalten in gemeinsamen Klassen gelernt werden und vielfältige Möglichkeiten gibt es auch in den Wahlpflichtfächern. Längeres gemeinsames Lernen in der Regelschule kann darüber hinaus mittels Flexibilisierung der Stundentafel erfolgen, etwa durch Veränderung des Stundenumfangs einzelner Fächer.

Die Thüringer Regelschulen werden schon im kommenden Schuljahr die Möglichkeiten der Thüringer Schulordnung prüfen, um das Ziel einer besseren individuellen Förderung des Schülers (der Schülerin) unabhängig vom späteren Schulabschluss zu erreichen – Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Hochschulreife – als eine Konsequenz aus den PISA-Ergebnissen.

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