Kritik an Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

Bundestagsabgeordneter Klaus Stöber (Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages) übt scharfe Kritik an der Bundesregierung und ihrer absurden Rückzahlungspraxis bei Corona- Soforthilfen

Wer als Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer infolge der Corona-Politik der Bundesregierung Corona-Soforthilfe beantragen musste, soll diese in vielen Fällen zurückzahlen. Doch nicht immer ist die Rückforderung gerechtfertigt. Viele Thüringer Unternehmen, die wegen Corona-Einschränkungen und behördlichen Schließungen betroffen waren, und im März und April Soforthilfen beantragt haben, drohen nun Rückzahlungen in nicht unerheblicher Höhe.

Der Staatsstreich beginnt schon damit, dass die Rechtsgrundlagen, im vorliegenden Fall die Richtlinie der Thüringer Aufbaubank, mitten im Antragsprozess geändert wurden. Die Folge ist eine groteske Ungleichbehandlung von Antragstellern in Thüringen, indem Anträge, die vor dem 2.4.22 gestellt wurden, anders behandelt werden, als Anträge, die vom 2.4.22 an gestellt wurden.

Auch bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses gibt es Ungereimtheiten. So werden zwar Einnahmen im Förderzeitraum hinzugerechnet, Personalkosten aber nicht anerkannt. Das bedeutet, dass ausgerechnet diejenigen, die um ihr unternehmerisches und wirtschaftliches Überleben gekämpft haben, wie beispielsweise in der Gastronomie außer Haus verkauft haben oder nach der Öffnung im Mai im hohen Maße Überstunden machen mussten, um ihren Lebensunterhalt und sich ihre Existenz zu sichern, werden jetzt 2 Jahre später auf diese Weise dafür noch bestraft.

Die Corona-Krise war für viele Menschen nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell ein Einbruch ihres Lebens und ihrer Existenzen. Arbeitsplatz- und Einkommensverluste, Kurzarbeit und Gehaltskürzungen sowie steigende Energiekosten und höhere Lebensmittelpreise sorgen nach wie vor dafür, dass immer mehr Menschen einen immer größeren Verlust ihres Wohlstands erleiden müssen. Und nun geraten auch noch die Empfänger von Corona-Soforthilfe ausgerechnet durch die Modalitäten der Rückzahlung in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weshalb einige Kammern in den Ländern bereits ihren Mitgliedern Beratungen und Hilfen anbieten.

Angesichts dieser Situation um die Ungereimtheiten und Unklarheiten in der Corona- Soforthilfepraxis empfiehlt Klaus Stöber (MdB) daher, die Soforthilfen nicht übereilt – ggf. aus Angst – zurückzuzahlen, sondern sich vorab eingehend bei den jeweiligen Banken, Kammern und Steuerberatern beraten zu lassen. Er selbst kündigt an, nach den Parlamentsferien einen Eilantrag zur Überprüfung der Rechtsgrundlagen für Soforthilfen in den Bundestag einzubringen und lässt derzeit gerichtliche Schritte zur Beantragung einer Normenkontrollklage prüfen.