Kur- und Erholungsorte können nächstes Jahr mit zusätzlicher Unterstützung durch das Land rechnen

Die Thüringer Kur- und Erholungsorte können auch 2023 mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung durch das Land rechnen. Neben den jährlichen Zuschüssen für die Kurorte in Höhe von 11 Mio. Euro, die unter rot-rot-grün erstmals 2016 eingeführt wurden, sind für 2023 weitere 15 Mio. Euro für die Kurorte, Erholungsorte und Heilbäder außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vorgesehen, informiert die Leimbacher Landtagsabgeordnete der LINKEN, Anja Müller, im Ergebnis des 32. Heilbädertages in Masserberg.

Für die Kommunen im Wartburgkreis bedeutet dies, dass Bad Salzungen und Bad Liebenstein mit zusätzlichen Mitteln rechnen können. Auch Ruhla würde vom zusätzlichen Geldregen bedacht. Bad Salzungen erhält derzeit rd. 1,1 Mio. Euro aus dem Kurlastenausgleich, kann aber mit weiteren rd.  500.000 Euro rechnen. Auf Bad Liebenstein könnten zusätzlich zu den rd. 1,6 Mio. Euro weitere rd. 730.000 Euro entfallen. Da beide Städte den Status einer Bad-Stadt haben, würden weitere knapp 556.000 Euro je Ort fließen. Ruhla bekäme als Erholungsort gut 150.000 Euro, wenn der Verteilungsmechanismus aus den Corona-Hilfen zur Anwendung kommen würde.

Alles in allem profitieren die Kur- und Erholungsorte im Wartburgkreis mit zusätzlich 2,5 Mio. Euro, die direkt in die kommunalen Haushalte fließen und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit absichern. Damit stellt sich rot-rot-grün seiner Verantwortung, der kommunalen Familie auch in schwierigen Zeiten zu helfen, unterstreicht die Linkspolitikerin.

Die benannten Zahlen stünden im Entwurf für den Landeshaushalt 2023, wie er von der Landesregierung vorgelegt wurde. Die einzelnen Angaben für die Orte habe Müller auf Basis bisheriger Verteilungsschlüssel berechnet. Nunmehr sei das Parlament gefragt, im Ergebnis der laufenden Beratungen eine Entscheidung zu treffen, ob dieser Vorschlag gebilligt werde.

Ich gehe davon aus, dass die Gelder, die der kommunalen Familie auf Vorschlag der Landesregierung zufließen sollen, unangetastet bleiben. Auf jeden Fall wären die Verwaltungen gut beraten, bei der laufenden Haushaltsaufstellung diese Gelder als weitere Einnahme zu planen und mit den kommunalen Gremien über deren Verwendung zu diskutieren, empfiehlt abschließend Anja Müller.

Anzeige