Land erweitert Förderung für Grünland

Neue Förderung kommt hauptsächlich Haltern von Schafen und Mutterkühen zu Gute. Für zusätzliche 10.000 Hektar steht eine Million Euro zur Verfügung.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erweitert seine Förderung für Grünland. Künftig werden auch Ausgleichszahlungen für sogenannte spezifische Gebiete angeboten. Dazu gehören Wiesen und Weiden, die nur schwer landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Sie sind eine Sonderform der benachteiligten Gebiete. Die neue Förderung ist in ihrer Form deutschlandweit einmalig.

Die betroffenen Flächen umfassen etwa 10.000 Hektar. Zur Verfügung steht eine Million Euro, also 100 Euro pro Hektar. Mit der Förderung sollen Schäfer, Mutterkuhhalter und andere Grünlandnutzer motiviert werden, Wiesen in ungünstigen Lagen oder unter schwierigen Bewirtschaftungsbedingungen weiter zu nutzen und nicht brachfallen zu lassen.

Mit dieser Fördermaßnahme stärken wir hauptsächlich die Halter von Schafen und Mutterkühen. Dies dient der ökologischen Vielfalt und der Pflege unserer Kulturlandschaft, sagt Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.

Diese neue Förderung können Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Gebieten in Thüringen jetzt im Rahmen der jährlichen Antragstellung auf flächenbezogene Beihilfen beantragen, die gerade eröffnet wird. Die Landwirte erhalten derzeit ein Informationsschreiben von den Landwirtschaftsämtern und können dann ihren sogenannten Sammelantrag bis spätestens zum 15. Mai per Internet stellen.

In diesem digitalen Antragspaket sind Anträge für verschiedene Fördermaßnahmen enthalten, die von EU, Bund oder dem Freistaat Thüringen für die korrekte und umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gezahlt werden. Denn eine Bedingung für den vollständigen Erhalt der Gelder ist die Einhaltung gesetzlicher Standards – unter anderem im Umwelt- oder Tierschutz. Dies wird durch die Behörden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Als Übersicht über die einzuhaltenden Standards hat die Agrarverwaltung für 2018 wieder eine Broschüre erstellt, die die aktuelle Rechtslage beschreibt und die den Landwirten über die Landwirtschaftsämter zur Verfügung gestellt wird.

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