Land gibt Stellungnahme zum nördlichen SuedLink ab

Das Thüringer Kabinett hat heute eine Stellungnahme zum nördlichen Teil des SuedLink durch Thüringen beschlossen. Darin wird die Kritik am Verlauf durch den Freistaat bekräftigt. Thüringen ist in zwei Planungs-Abschnitten vom potenziellen SuedLink-Verlauf betroffen. Beide Abschnitte befinden sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Nordthüringen ist indes kaum noch vom Vorzugstrassenkorridor betroffen.

Unsere bisherigen Stellungnahmen haben dazu geführt, dass der Vorzugstrassenkorridor der Vorhabenträger anders als noch zur Antragskonferenz im Jahr 2017 im nördlichen Abschnitt kaum noch durch Thüringen verläuft. Das ist ein Erfolg für alle, die sich engagiert und kompetent gegen den SuedLink-Verlauf durch Nordthüringen stark gemacht haben, sagt Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller. Es gibt aber keinen Grund zur Entwarnung: Auch wenn der bevorzugte Verlauf nun überwiegend durch Hessen führt, bleibt Thüringen jedoch von möglichen Korridoralternativen betroffen. Die erneute Überprüfung der Unterlagen bestätigt mich in meiner Auffassung, dass ein Verlauf durch Nordthüringen äußerst konfliktträchtig ist und deswegen nicht in Frage kommt. Außerdem bleiben wir bei der Ablehnung zum Gesamtverlauf des SuedLink.

In die Stellungnahme der Landesregierung sind sehr verschiedene Belange, wie z.B. Boden- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz sowie Landes- und Regionalplanung, eingeflossen. Die Landesregierung bemängelt zudem, dass in den Unterlagen die Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung vom 28. November 2018 sowie die Regionalplanentwürfe Nordthüringen vom 30. Mai 2018 und Südwestthüringen vom 27. November 2018 nicht berücksichtigt worden sind.

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Nach Ende der Beteiligungsphase wertet die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen aus und erörtert diese mit den Trägern öffentlicher Belange und mit denjenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben.

Ich appellierte an alle, noch bis zum 7. Juni 2019 eine Stellungnahme abzugeben. Nur wer eine Stellungnahme abgibt, wird von der Bundesnetzagentur zum Erörterungstermin im zweiten Halbjahr 2019 zugelassen.

Mit der Stellungnahme zum potenziellen SuedLink-Verlauf in Südwestthüringen befasst sich die Landesregierung in 14 Tagen.

Hintergrund
Der nördliche Abschnitt des SuedLink beginnt im Bereich Bad Gandersheim/Seesen in Niedersachsen und endet auf Höhe Gerstungen bei Eisenach. Bei den Antragskonferenzen zum SuedLink im Jahr 2017 hatte die Thüringer Landesregierung sich bereits sehr kritisch zu den Korridorvorschlägen der Vorhabenträger geäußert und ein alternatives Erdkabelkorridornetz entlang der Luftlinie zwischen Brunsbüttel und Großgartach außerhalb Thüringens vorgeschlagen.

Nachdem die Bundesnetzagentur den Thüringer Vorschlag unberücksichtigt ließ, klagte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Landesregierung dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den Eilantrag Thüringens u. a. mit dem Hinweis abgelehnt, dass über den konkreten Korridorverlauf noch nicht entschieden und der Thüringer Vorschlag noch nicht endgültig vom Tisch sei.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.tmil.info

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