Landesprogramm: Familien erhalten bessere Unterstützung vor Ort

Thüringer Kommunen erhalten künftig mehr Geld für die Familienförderung. Im Rahmen des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben wird das Land insgesamt rund 6,3 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Um das Zusammenleben der Generationen zu fördern – von den Kleinsten bis zu den Ältesten – hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das Landesprogramm „Familie eins99“ entwickelt.

Das Älterwerden muss genauso lebenswert gestaltet werden, wie das jung sein. Deshalb begrüßen wir die Mittel, die die Landesregierung für die Umsetzung des Programms den Landkreisen zur Verfügung stellt, so Maik Klotzbach, Vorsitzender der SPD Wartburgkreis.

Wenn der Wartburgkreis die Höchstförderung des Landes in Anspruch nimmt, liegt die neue Fördersumme bei 456.000 Euro. Bisher waren es 115.000 Euro, das sind also 341.000 Euro mehr.

Im Programm „Familie eins99“ wird durch direkte Beteiligung von Familien an der konkreten Planung vor Ort eine bedarfsgerechte, den Regionen entsprechende soziale Infrastruktur für das Zusammenleben der Generationen geschaffen.

Der Familienbegriff ist heute viel weiter zu fassen und mit dem Umstand, dass wir Menschen immer älter werden, stehen Familien auch vor ganz anderen Herausforderungen. Deshalb ist es gut, wenn die Hilfsangebote vor Ort bedarfsgerecht gestaltet sind, damit die Familien in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Infos, Beratung und Unterstützung bekommen, die sie auch wirklich brauchen. Das stärkt außerdem den Wohn- und Wirtschaftsstandort, so Maik Klotzbach.

Hintergrund: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit, die Förderung über das Landesprogramm in drei Stufen in Anspruch zu nehmen. Die oben genannten Zahlen entsprechen einer Inanspruchnahme der Höchstförderung. Hinzu kommen kommunale Ko-Finanzierungen, die bei mindestens 30 Prozent liegen muss.

Weitere Informationen finden sich unter: www.eins99.de

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Familienpolitische Schwerpunkte der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag
Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

Landkreise und kreisfreie Städte mit ihren Kommunen sollen unter Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten eigenverantwortlich entscheiden, welche familienunterstützenden Leistungen sie aufgrund der Lebenslagen der Familien vor Ort zur Verfügung stellen.

Um diesen Prozess voran zu treiben und die Kommunen darin zu unterstützen, eine bedarfsgerechte Infrastruktur aufzubauen haben wir uns innerhalb der rot-rot-grünen Koalition auf die Entwicklung des Landesprogrammes „Zukunft für Thüringen – solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) verständigt. Dieses Programm soll im Dialog mit allen Akteuren und Betroffenen aufgestellt werden. Dazu zählen die Senioren-, Jugend- und Familienverbände ebenso wie die freien Träger der Wohlfahrtspflege und die Partner in den lokalen Bündnissen für Familie, allen voran die Thüringer Wirtschaft.

Das Programm dient allen Thüringer Familien und richtet sich direkt an die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche, öffentliche Träger der Sozial-, Jugend-, Alten- und Gesundheitshilfe und indirekt an deren kreisangehörige Kommunen, freie Träger der Sozialwirtschaft sowie an lokale Netzwerke, Initiativen und Verbände.

Dazu ist es im Rahmen des LSZ notwendig, effiziente Steuerungs- und Planungsmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu nutzen und zu fördern. Außerdem sollen kommunale Integrationskonzepte zur Steigerung der Lebensqualität benachteiligter Personengruppen innerhalb unterschiedlicher Familienstrukturen vom Kleinkind bis ins hohe Alter geschaffen werden. Dabei gilt es, bereits bestehende familienunterstützende Angebote zu sichern und neue bedarfsorientierte Angebote für Familien zu entwickeln.

Das LSZ orientiert sich an den Bedürfnissen Thüringer Familien. Diese werden anhand von sechs Handlungsfeldern systematisiert, die sich am Leitbild „Familienfreundliches Thüringen“ (2013) orientieren. Folgende Handlungsfelder strukturieren die bestehenden Bedarfe von Familien und die daraus resultierenden familienunterstützenden Leistungen des LSZ:
1. Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität
3. Bildung im familiären Umfeld
4. Beratung, Unterstützung und Information
5. Wohnumfeld und Lebensqualität
6. Dialog der Generationen.

Das LSZ ist ein umfassendes Förderprogramm, welches von den Bedürfnissen der Thüringer Familien ausgehend einen integrierten familienunterstützenden Angebotskatalog vorhält. Dabei werden bisher getrennt geförderte und neu entwickelte familienunterstützende Leistungen in den vorliegenden sechs Handlungsfeldern gebündelt und um Maßnahmen zur Unterstützung der Sozialplanung ergänzt. Beispielsweise werden derzeit Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Familienzentren und Thüringer Eltern-Kind-Zentren (Handlungsfeld „Maßnahmen der Beratung, Unterstützung und Information“) nach einzelnen Richtlinien gefördert. Künftig sollen Landkreise und kreisfreie Städte Zuwendungen des Landes als zweckgebundene Zuweisung erhalten. Diese setzt sich zusammen aus Zuweisungen für bisher getrennt geförderte Maßnahmen sowie den im Dialog mit den Akteuren entwickelten zusätzlichen Bedarfen, entsprechend der zuvor beschriebenen Zielsetzungen des Programms. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden auf der Grundlage von integrierter Sozialplanung selbst, in welchem Umfang sie vor Ort welche Angebote fördern. Um die fachliche Qualität der aus Landesmitteln geförderten Maßnahmen zu sichern, sollen für die einzelnen Bereiche fachliche Empfehlungen und Qualitätsstandards zur Anwendung kommen. Die Kommunen haben damit die Möglichkeit, gemäß eines „Baukastensystems“ selbst zu wählen, welche speziellen Angebote sie aus den Handlungsfeldern den Bedarfen der Familien vor Ort entsprechend umsetzen möchten.

Mit Hilfe des Landesprogrammes LSZ sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in die Lage versetzt werden, jeweils eine eigene Strategie und entsprechende geeignete Maßnahmen und Angebote zur Familienunterstützung zu entwickeln und in der Folge deren Umsetzung auch zu finanzieren. Aus den Erfahrungen anderer Landesförderungen ist eine zweckgebundene Förderung dafür zielführender und verleiht dem Thema „Familie“ mehr Gewicht. Erfahrungen zum Audit „Familiengerechte Kommune“ im Kyffhäuserkreis, der Stadt Bad Frankenhausen, dem Landkreis Altenburger Land, der Stadt Altenburg und der Stadt Gera zeigen die Potentiale und Möglichkeiten für ein solches Vorgehen beispielhaft auf.

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