Landtag beschließt neuen Feiertag

Weltkindertag am 20. September wird gesetzlicher Feiertag

Heute (Donnerstag) beschloss der Thüringer Landtag den 20. September in Thüringen als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Der 20. September als so genannter „Weltkindertag“ ist der Jahrestag des Beschlusses der Vereinten Nationen über die Kinderrechtskonvention von 1989. Das geänderte Feier- und Gedenktagsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Damit ist bereits der 20. September 2019 erstmalig in Thüringen ein gesetzlicher Feiertag.

(Hintergrund)
Das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz regelt die gesetzlichen Feiertage für den Freistaat. Mit der heute beschlossenen Änderung sind gesetzliche Feiertage nun die folgenden Tage: Der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Tag Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag, der 20. September als Weltkindertag, der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit, der Reformationstag, der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Mit jetzt insgesamt 11 Feiertagen liegt Thüringen im Bundesdurchschnitt.

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