Landwirtschaftsministerium startet Antragsverfahren zur Dürrehilfe

Regionale Informationsveranstaltungen für dürregeschädigte Landwirte am 8., 9. und 10. Oktober 2018

Dürregeschädigte Landwirte können ab Dienstag, den 9. Oktober 2018 ihre Anträge auf finanzielle Hilfen für besonders von der Dürre betroffene landwirtschaftliche Betriebe stellen. Vorher haben sie die Gelegenheit, auf insgesamt vier regionalen Informationsveranstaltungen genaue Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren zu erhalten.

Agrarstaatssekretär Dr. Klaus Sühl meint dazu:

Die Landwirtschaftsministerin hält Wort und setzt den Beschluss der Landesregierung vom 11. September 2018 zur finanziellen Unterstützung der dürregeschädigten Landwirte zügig um.

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Das Antragsverfahren läuft bis zum 2. November 2018. Bis dahin müssen hilfebedürftige Landwirte unbedingt ihren vollständigen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank abgeben. Staatssekretär Dr. Sühl meint zu dem kurzen Antragsfristen:

Natürlich ist ein Antragszeitraum von 4 Wochen für die Antragsteller sehr ambitioniert. Allerdings besteht auch das anspruchsvolle Ziel, die Dürrehilfe noch zum Ende diesen Jahres auszuzahlen, da die Betriebe die Unterstützung dringend brauchen.

Weitere Informationen und Downloads zur Richtlinie stehen voraussichtlich ab dem 09. Oktober 2018 auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de) zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Die Informationsveranstaltungen finden statt am:
8. Oktober 2018, 9.00 Uhr im Burghof Kyffhäuser, Kyffhäuser 4, 99706 Kyffhäuserland
8. Oktober 2018, 14.00 Uhr in der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt, Leipziger Str. 75A, 99085 Erfurt
9. Oktober 2018, 10.00 Uhr in der Fachschule für Agrar- und Hauswirtschaft Stadtroda, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda
10. Oktober 2018, 10.00 Uhr bei der IHK Südthüringen in Suhl, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl.

Die Thüringer Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 11. September 2018 finanzielle Hilfen für besonders von der Dürre betroffene landwirtschaftliche Betriebe beschlossen. Der Bund wird sich mit 50% an dem Hilfsprogramm beteiligen.

Das TMIL wird dazu voraussichtlich im November eine entsprechende Richtlinie über die Gewährung einer Dürrehilfe für existenzgefährdete Unternehmen der Landwirtschaft erlassen, auf deren Basis dann die Bewilligungen der Finanzhilfe erfolgen.

Die Thüringer Aufbaubank wurde vom TMIL mit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens der Dürrehilfe 2018 beauftragt.

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