LINKE-Mitglieder ziehen positive Bilanz

Thüringer Petitionsausschuss war auf Bildungsreise in Schottland

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages nutzte die Ausschussreise nach Schottland intensiv, um sich über das dortige Petitionsrecht und die Funktion von Ombudspersonen zu informieren. Gespräche im Parlament von Schottland machten deutlich, dass es von Vorteil ist, die Ausschüsse offen und transparent arbeiten zu lassen. Außerdem gebe es gute Gründe, dass Petitionen, die ein nationales Anliegen betreffen, ohne Unterschriftensammlung im Parlament debattiert werden können.

In einem weiteren Gespräch mit der Stadtverwaltung von Edinburgh wurde den Parlamentariern das kommunale Petitionsrecht erläutert. Für Thüringen ist das Neuland. Ein Vertreter der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit der Stadt Edinburgh sagte, dass man erst einen separaten städtischen Petitionsausschuss hatte, sich dieser jedoch als nicht wirksam erwies, so dass man die eingereichten Bürgerpetitionen nun wieder sofort an die Fachausschüsse der Kommune gibt. Das mildert keineswegs die Qualität der Bearbeitung. Das Gegenteil ist der Fall: fachlich und zügig werden die Bürgeranliegen bearbeitet.

Interessant war auch die Erläuterung der Funktion und der Aufgabe der Ombudsfrau von Schottland. Schließlich arbeiten die Mitglieder der LINKE-Fraktion schon länger daran, wie man die Funktion des Thüringer Bürgerbeauftragten zielführender gestalten kann, so dass sich im Umgang von Verwaltung und Bürgern ein anderes Verständnis entwickelt. Das beginnt mit einfacher Sprache bei Widerspruchsbescheiden und geht bis hin zu einem Bürgerservice in den Kommunen aus einer Hand.

Neben den Abgeordneten aus Thüringen waren auch die Mitglieder des Petitionsausschusses aus Sachsen-Anhalt an der Reise beteiligt. So gelang ein länderübergreifender Informationsaustausch, welcher sich in der weiteren parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten widerspiegeln wird. Die Reise wurde selbstverständlich auch genutzt, um mit schottischen Bürgern ins Gespräch zu kommen und ihre Sicht auf die Möglichkeiten zur Mitbestimmung zu erfahren.

Abschließend betont Anja Müller, Abgeordnete der Linksfraktion und Mitglied des Petitionsausschusses im Landtag, dass das Thüringer Petitionsrecht und das Thüringer Gesetz des Bürgerbeauftragten nochmals unter die Lupe genommen werden. Das Ziel dieser Ausschussreise muss schließlich für die Bürgerinnen und Bürger einen positiven Effekt haben.

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