Mehr Ärzte und Psychotherapeuten für Thüringen – Neuer Bedarfsplan in Kraft

In Thüringen ist ein neuer Bedarfsplan für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in Kraft. Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen, Dr. med. Annette Rommel, sagt:

Der neue Bedarfsplan schafft neue Arbeitsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten dort, wo sie in Thüringen benötigt werden. So wird in der hausärztlichen Versorgung vor allem der ländliche Raum gestärkt und verhindert, das Praxen vom Land in die Städte abwandern. In der fachärztlichen Versorgung reagiert der neue Bedarfsplan vor allem auf den höheren Behandlungsbedarf für Menschen mit Erkrankungen des Nervensystems. Außerdem entstehen zusätzliche Sitze z. B. für Augenärzte, Kinderärzte, Neurochirurgen, HNO-Ärzte und Urologen. In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung wird durch den neuen Bedarfsplan gewährleistet, dass regional genügend Spezialisten verschiedener Fachgruppen, z. B. Rheumatologen, tätig sind.

Freie Sitze können ab September besetzt werden, keine Unterversorgung
Der Bedarfsplan basiert auf der 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassenen neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie. Er wurde bis Januar von der KV Thüringen in Abstimmung mit den Thüringer Krankenkassen erarbeitet. Nach einer rechtlichen Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde (Fachabteilung des Thüringer Gesundheitsministeriums) musste der Plan erneut erarbeitet und abgestimmt werden. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen konnte deshalb erst Ende Mai die Versorgungs-grade feststellen und beschließen, wo Arzt- und Psychotherapeutensitze frei sind. Interessenten können sich jetzt bewerben. Ab September können die Zulassungsausschüsse der Ärzte bzw. Psychotherapeuten und Krankenkassen in Thüringen über die Besetzung der freien Sitze entscheiden.

Wie der Landesausschuss feststellte, besteht in der ambulanten Versorgung in Thüringen nirgendwo Unterversorgung im Sinne des § 100 Sozialgesetzbuch (SGB) V und der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Unterversorgung besteht laut diesen rechtlichen Regelungen dann, wenn in der hausärztlichen Versorgung in einem Planungsbereich weniger als 75 Prozent der Arztsitze besetzt sind und wenn in der fachärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung in einem Planungsbereich weniger als 50 Prozent der Sitze besetzt sind. Das ist in Thüringen nirgendwo der Fall.

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Details: Was bedeutet der neue Bedarfsplan für Thüringen und wo sind Sitze frei?
Hausärztliche Versorgung: Kleinteiligere Planung stärkt den ländlichen Raum
In der hausärztlichen Versorgung werden in den Regionen Weimar, Eisenach und Suhl die Städte vom umgebenden ländlichen Raum getrennt. Der Landkreis Sonneberg wird in die Planungsbereiche Sonneberg und Neuhaus/Lauscha aufgeteilt. Mit den Veränderungen soll vor allem gewährleistet werden, dass Hausarztsitze auf dem Land erhalten bleiben und freie Sitze bei der Besetzung nicht in benachbarte Städte „abwandern“.

In der hausärztlichen Versorgung in Thüringen sind jetzt 46,5 Arztsitze frei, die meisten in den Planungsbereichen Gera-Land (6), Meiningen (5) und Eisenach-Land (4,5).

Fachärztliche/psychotherapeutische Versorgung: Fachgruppen mit hohem Versorgungsbedarf gestärkt:
In der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung bleiben die Planungsbereiche (Landkreise, Raumordnungsregionen, Land Thüringen) erhalten. Neue Sitze entstehen vor allem durch neue Verhältniszahlen (1 Arzt/Psychotherapeut auf x Einwohner) sowie durch Berücksichtigung der höheren Krankheitslast in Thüringen.

In der fachärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung sind jetzt 21,5 Sitze für Nervenärzte (Neurologen, Psychiater) frei, 17,5 für Psychotherapeuten, 12,5 für Augenärzte und je drei für Kinderärzte und Hautärzte. Außerdem bestehen 2,5 Niederlassungsmöglichkeiten für HNO-Ärzte, 1,5 für Urologen und 1 für Fachinternisten. Auf Grund der Quotenregelung unter den Fachinternisten entstehen außerdem in Südwestthüringen 2,5 Sitze für Rheumatologen neu.

Details zum neuen Bedarfsplan und eine vollständige aktuelle Liste freier Arztsitze finden Sie auf der Internetseite der KV Thüringen www.kvt.de:
Bedarfsplan: https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/b/bedarfsplanung,
freie Sitze: https://www.kv-thueringen.de/nachwuchs/niederlassung/zulassungsmoeglichkeiten.

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