Mehr als die Hälfte aller Verurteilten sind Wiederholungstäter

Im Jahr 2017 wurden in Thüringen insgesamt 18.728 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war mit 10.680 Personen mehr als die Hälfte aller Verurteilten in ihrer Vergangenheit bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden.

Sowohl bei den nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten stieg die Zahl der Vorbestraften im Vergleich zum Vorjahr leicht an. 57,7 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, 44,6 Prozent von ihnen wurden in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um Geldstrafen. 44,8 Prozent der Vorbestraften hatte bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf.

Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten, 47,0 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe. Trotz ihres jungen Alters hatte mehr als die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Mehr als ein Viertel (27,5 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen. Ein Fünftel der Vorbestraften wurde bereits nach Jugendstrafrecht bestraft, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.