Mehr Tierschutz: Aus für betäubungslose Ferkelkastration bis Ende des Jahres

Spätestens am 1. Januar 2021 ist Schluss mit der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Bislang ist das bei unter acht Tage alten männlichen Ferkeln erlaubt. Bis Anfang nächsten Jahres müssen die schweinehaltenden Betriebe in Deutschland eine verfügbare Alternativmethode zur Ferkelkastration umgesetzt haben. Betriebe, die früher umstellen, werden vom Land gefördert.

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung. Wir befürworten und honorieren einen früheren Umstieg auf die schmerzfreien Alternativmethoden. Deshalb fördern wir Betriebe, die bereits umgestellt haben oder es vor dem Jahreswechsel tun werden, sagte Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Deutschlands Schweineproduzenten ein neuer Tierschutzstandard. Männliche Ferkel dürfen nur noch unter wirksamer Betäubung kastriert werden, um die schmerzlose Behandlung des Tieres zu garantieren.

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Es gibt bereits drei grundsätzliche Alternativerfahren. Die Mast von Jungebern und somit die Aufzucht von unkastrierten Ferkeln. Des Weiteren gibt es eine Impfung gegen Ebergeruch sowie die Kastration unter Vollnarkose.

Eine der drei alternativen Methoden muss ab 2021 in allen Betrieben angewendet werden. Letztlich entscheiden die Betriebe selbst über die für sie passende Methode, denn das ist unter anderem abhängig von Betriebsstruktur und Vermarktungsstrategie, so Hoff. Bis Ende 2020 werden wir die Mehrkosten der Alternativverfahren pro männliches Ferkel teilweise erstatten, um das Tierwohl in Thüringen noch schneller voranzubringen und die Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen. Wir wollen die Schweinezüchter in Thüringen animieren, vor Dezember 2020 die betäubungslose Ferkelkastration einzustellen. Für die Betriebe ist unsere Förderung eine große Chance, das Tierwohl und somit die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung so früh wie möglich zu verbessern.

Die örtliche Betäubung hingegen ist ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr erlaubt, denn nach aktuellem Wissensstand garantiert die lokale Anästhesie kein schmerzloses Verfahren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) untersucht diese Methode dennoch weiterhin auf Wirksamkeit und Praktikabilität. Ergebnisse dazu werden frühestens im Sommer 2021 erwartet. Wenn Betriebe die lokale Betäubung durch den Hoftierarzt bis Ende des Jahres anwenden lassen, die Erfahrungen dokumentieren und dem BMEL zu Forschungszwecken überlassen, können sie auch die Mehrkosten für die Behandlung ersetzt bekommen.

Eine entsprechende Thüringer Förderrichtlinie wurde auf den Weg gebracht. Anträge können ab sofort bei der Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als bewilligende Behörde gestellt werden.

Die notwendigen Antragsformulare sind auf dem Internetportal des TMIL abrufbar: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/

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