Minister Hoff: „Bund muss sich am ÖPNV-Rettungsschirm beteiligen“

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Die Corona-Pandemie hat auch für den öffentlichen Nahverkehr in Thüringen gravierende Auswirkungen. Die Verkehrsunternehmen haben große Einnahmeverluste, weil es weniger Fahrgäste gibt, und sie haben zusätzliche Ausgaben, um die Hygienevorschriften einzuhalten. Der Freistaat Thüringen hat die Aufgabenträger bisher mit 2,38 Millionen Euro unterstützt und hat weitere 41,4 Millionen Euro über einen Gesetzesentwurf eingeplant, so Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff in der gestrigen (19.5.) Kabinettssitzung zum Thema Auswirkungen der Corona-Krise auf den Thüringer Schienen- und Straßenpersonennahverkehr. Das reicht aber bei weitem nicht aus. Diese Aufgabe ist nur von Land und Bund gemeinsam zu stemmen. Der Nahverkehr ist systemrelevant. Damit er auch in der Krise sein Angebot weiter aufrechterhalten kann, benötigen wir einen ÖPNV-Rettungsschirm. An diesem muss sich auch der Bund beteiligen.

Auf Grundlage der Schätzung der Verkehrsunternehmen zu den erwarteten Einnahmeausfällen im Öffentlichen Nahverkehr haben die Länder dem Bund einen Vorschlag zur Bereitstellung finanzieller Hilfen vorgelegt. Die Landesregierung setzt sich für eine schnelle Lösung zur Errichtung eines ÖPNV-Rettungsschirms ein, über den die Beihilfen den Verkehrsunternehmen direkt gewährt werden können.

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Thüringen derzeit wieder schrittweise hochgefahren und dieser Prozess ist fast abgeschlossen. Da die Fahrgastzahlen weiter gering sind, kann die Abstandsregelung im ÖPNV derzeit im Wesentlichen eingehalten werden. Als weiteren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Verkehrsunternehmen ihre Hygienekonzepte und Reinigungsleistungen in den Verkehrsmitteln intensiviert.

Die Einnahmeausfälle im ÖPNV werden seitens der Unternehmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bis Ende 2020 für Thüringen auf 92 Mio. Euro geschätzt. Bundesweit wird mit in diesem Jahr mit Ausfällen bis zu 4,4 Mrd. Euro gerechnet.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) setzen derzeit den Normalbetrieb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) um, der in einem Stufenkonzept vereinbart worden ist und am 01. Juni 2020 abgeschlossen sein wird. Dazu gehört auch, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Maskenpflicht als auch weitere Maßnahmen wie die besondere Reinigung und Desinfektion der Fahrgasträume umsetzen.

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