Minister Hoff: „Neue Landesförderung für private und kommunale Waldbesitzer tritt in Kraft“

Die neue Richtlinie zur Förderung privater und kommunaler Waldbesitzer wurde heute (23.12.) veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.

Unsere Wälder sind durch das Extremwetter und die Käferplage der letzten beiden Jahre stark geschädigt. Wir unterstützen private und kommunale Waldbesitzer bei der Beseitigung der Schäden, indem wir Kosten für Personal, Wiederbewaldung und Gefahrenabwehr zusätzlich fördern. Dafür stellen wir mindestens weitere 4 Millionen Euro für 2020 bereit. Auch in den bestehen Programmen erhöhen wir die Fördermittel auf bis zu 12 Millionen Euro, sagt Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat gemeinsam mit den Waldbesitzern weiteren Bedarf identifiziert, um die Folgen von Extremwetterereignissen im Wald zu bewältigen. Im Ergebnis wurde die bestehende Forstförderung um das neue „Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ ergänzt.

Die neue Förderung zielt vor allem darauf ab, die vielfältigen Funktionen unserer Wälder zu erhalten. Wir versetzen damit die privaten und kommunalen Waldbesitzer noch besser in die Lage, ihre Wälder von Schäden zu befreien und die Erholungs- und Ökosystemleistungen des Waldes zu erhalten oder wieder herzustellen. Von der Förderung profitieren somit alle, so Hoff.

Die Beseitigung von Schadholz aus den Wäldern ist dringend notwendig, um die weitere Verbreitung des Borkenkäfers einzudämmen. Hoff konkretisiert die Förderziele:

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir vorrangig die Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden durch Sturm, Dürre oder Schädlinge. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit einem hohen Anteil an Kleinprivatwald und waldbewirtschaftende Gemeinden können einen Zuschuss für Personalkosten beantragen, um wichtige Aufgaben zu bewältigen. Das betrifft etwa das Auffinden von Käferbäumen, koordinierte Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und das Monitoring der Schäden im Wald.

In der gegenwärtigen Holzmarktsituation ist das Wiederaufforsten von Schadflächen für die Waldbesitzer mit geringen Forstbetriebsgrößen eine enorme finanzielle Belastung. Mit der neuen Förderrichtlinie können sich nun Waldbesitzern mit einer Waldfläche bis zu 20 Hektar in Thüringen die Pflanzung von klimaangepassten Laub- und Laubmischwäldern vollfinanzieren lassen. Die natürliche Waldverjüngung wird dabei stärker berücksichtigt.

Förderfähig ist auch die Instandsetzung von Waldwegen, die durch eine Beräumung der Schadflächen geschädigt sind. Damit wird auch der sichere Zugang für die Waldbesucher gewährleistet.

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 Mit der Förderung können zudem Zuschüsse gezahlt werden, um kalamitätsbedingt abgestorbene Laub- und Nadelbäume, von denen keine Gefahren ausgehen, im Wald zu belassen. Diese sogenannten Habitatbäume dienen dem vorbeugenden Erosionsschutz und erhöhen die Biodiversität auf den geschädigten Waldflächen. 

Mit der Richtlinie werden zudem unbürokratisch Maßnahmen zur Abwendung akuter Gefahrensituationen gefördert. Das betrifft Gefahren, die durch käfergeschädigte Bäume an öffentlich gewidmeten Verkehrswegen oder bebauten Grundstücken in Ortslagen entstehen. Hier kann mit einem vereinfachten Formular die Beräumung eines geschädigten Baums beim zuständigen Forstamt angemeldet werden. Die Anmeldung gilt automatisch als Genehmigung zum Beginn des Vorhabens. Ein formeller Antrag kann künftig nach den ausgeführten Arbeiten erfolgen.

Je nach Art des Vorhabens betragen die Zuschüsse in der neuen Landesrichtlinie zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten und werden teilweise als Festbetrag gewährt. Der Ausgleich von Vermögensschäden bei den privaten Waldbesitzern wird durch das Landesprogramm nicht abgedeckt.

Für 2020 ist das neue Landesprogramm mit derzeit etwa 4 Millionen Euro untersetzt. Die bisherigen Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden werden zusätzlich mit deutlich erhöhten Mitteln von bis zu 12 Millionen Euro weitergeführt. Bereits 2019 haben wir insgesamt über 5 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, um betroffene Waldflächen zu erschließen, Kalamitätsholz aufzuarbeiten und die Wiederbewaldung zu unterstützen, so Hoff.

Der Privatwald hat in Thüringen einen Anteil von 43 %, der Kommunalwald von 18 % an der Waldfläche. Für die Bewältigung der Extremwetterereignisse wurden im  laufenden Jahr bereits 8 Millionen Euro zusätzlich als außerplanmäßige Ausgaben bereitgestellt, die sich für die Jahre 2019 bis 2022 auf rund 43,5 Millionen Euro summieren.

Bisher gab es in diesem Jahr bei den bereits bestehenden Förderprogrammen ein Antragsvolumen von über 5 Millionen Euro. Das Budget zur Aufarbeitung der Waldschäden wird flexibel verwaltet, so dass je nach Antragsvolumen der einzelnen Fördermaßnahmen auch Finanzmittel umgeschichtet werden können.

Das neue „Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ wurde am 23. Dezember 2019 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Antragsformulare sind auf der Website von ThüringenForst eingestellt.

Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald

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