Moped-Fahrerlaubnis mit 15 Jahren wird dauerhaft möglich

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Heute (29.11.) hat der Bundesrat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, mit der die Länder dazu ermächtigt werden, das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen.

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird unser erfolgreiches Modellprojekt ‚Moped mit 15‘ dauerhaft möglich. Das ist ein guter Tag für Thüringer Jugendliche, denn vor allem im ländlichen Raum wird damit  die Mobilität für junge Menschen verbessert, sagt Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff anlässlich der heutigen Bundesratssitzung.

 Am 30. April 2020 wäre das Modellprojekt „Moped-Fahrerlaubnis mit 15 Jahren“ ausgelaufen. Die nun beschlossene Gesetzänderung garantiert einen nahtlosen Übergang vom Modellversuch ins Dauerrecht zum 1. Mai 2020 in Thüringen.

Das Modellprojekt „Moped mit 15“ wurde am 1. Mai 2013 in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gestartet. In der Folgezeit kamen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Ziel des Modellversuchs ist es, die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum zu erhöhen und den Erwerb von Zweiradführerscheinen zu erleichtern.

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Minister Hoff dazu:

Der Modellversuch wurde wissenschaftlich begleitet, um das Sicherheitsrisiko für Jugendliche im Straßenverkehr bewerten zu können. Während des Modellversuchs gab es keinen signifikanten Anstieg der Unfallzahlen. Die Jugendlichen haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll am Verkehr teilnehmen. Mit dem Führerschein ab 15 sammelten sie frühzeitig Fahrerfahrungen, können Risikosituationen besser einschätzen und haben nachweislich mehr Erfolg bei der Fahrerlaubnisprüfung. Der Mopedführerschein mit 15 erhöht die Mobilität junger Menschen vor allem im ländlichen Raum und verbessert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben.

Das heute verabschiedete Gesetz bietet den Bundesländern die Möglichkeit, auf ihrem Hoheitsgebiet das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM herabzusenken. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bereitet derzeit eine entsprechende Landesverordnung vor. Auf diese Weise soll ein nahtloser Übergang von der Modellphase ins Dauerrecht sichergestellt werden. Wie bisher werden Fahrten in andere Bundesländer, die auch Moped mit 15 eingeführt haben, möglich sein.

Thüringen hatte sich zuvor mit dafür eingesetzt, eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben, damit Jugendliche auch über Landesgrenzen hinaus mobil sein können. Dieser Vorschlag fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Hintergrund
In den Modellversuchsländern haben vom 1. Mai 2013 bis Ende Oktober 2019 insgesamt 44.682 Jugendliche die Moped-Fahrerlaubnis mit 15 Jahren erworben. Im Frühjahr 2018 hat das BMVI insbesondere auf Initiative von Thüringen das Modellprojekt um 2 weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert. Vor allem die häufig geäußerten Vorbehalte bestätigten sich nicht. So hat die Thüringer Unfallstatistik wiederholt gezeigt, dass von den jungen Verkehrsteilnehmern kein erhöhtes Risiko ausgeht. Bei den Teilnehmern ist der Anteil der Verkehrsauffälligkeiten sehr gering. Obwohl von den 2019 erteilten Mopedführerscheinen 92 Prozent 15-jährige waren, gab es keine signifikanten Auffälligkeiten dieser Gruppe in der Unfallstatistik.

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