Motorsport und Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald ist verboten

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt weist nochmals darauf hin, dass Motorsport und das Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald verboten sind. Dazu gibt es eindeutige Regelungen im Paragraph 6 Absatz 6 des Thüringer Waldgesetzes.

Durch die vorgesehene Novellierung des Gesetzes soll keinesfalls das Verbot des Motorsports im Wald aufgehoben werden. Gleiches gilt für das Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald, das lediglich erlaubt ist, wenn eine Zustimmung des Waldbesitzers vorliegt. Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung wird lediglich eine Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung geschaffen. Diese Ausnahmegenehmigungen betreffen traditionelle Veranstaltungen, wie beispielsweise die Wartburg- oder Kyffhäuserrallye.

Motorsport im Wald bleibt bis auf wenige regional oder überregional organisierte bedeutsame Veranstaltungen, für die dann eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen ist, verboten.

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