Nasses Kopfsteinpflaster und Reifglätte sind für E-Scooter-Fahrer kreuzgefährlich

Erhöhte Sturzgefahr: Reifglätte erschwert nicht nur das Autofahren – auch Fußgänger und Radfahrer müssen im Winter mit Eisglätte auf Wegen und Straßen rechnen. Zudem sollten die Fahrer von E-Scootern bei winterlichen Verhältnissen besonders vorsichtig sein, sonst drohen schwere Unfälle. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät, bei Glätte lieber komplett auf die Benutzung der trendigen Elektrokleinstfahrzeuge zu verzichten.

Mit der Einführung der E-Scooter vor gut einem Jahr hat sich das Straßenbild in den Ballungsräumen deutlich verändert. Während einige Nutzer von den neuen Gefährten begeistert sind, fühlen sich andere eher belästigt. Das liegt vor allem daran, dass sich einige E-Scooter-Fahrer nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten oder durch eine rücksichtslose Fahrweise auffallen. Auch das mitunter willkürliche Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge steht bei vielen nach wie vor in der Kritik. Doch wie sieht es mit der Verkehrssicherheit der E-Scooter im Winter aus? Sollte man diese bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Reifglätte überhaupt benutzen? Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät prinzipiell davon ab.

Das Fahren mit einem E-Scooter ist schon auf trockenen Fahrbahnen für manchen Benutzer eine Herausforderung. Gerade beim Abbiegen, Fahren über Bordsteinkanten oder auf Kopfsteinpflaster passieren immer wieder teils folgenschwere Unfälle mit den E-Scootern. Kommt jetzt noch eine eisglatte Fahrbahn hinzu, ist der Sturz bereits vorprogrammiert, erklärt Leser.

Die kleinen Räder und die schmale Lenkstange der Scooter schränkt das Handling zusätzlich ein.

Der Unfallexperte weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die E-Scooter nur auf Radwegen oder auf Straßen zu benutzen sind. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die Mitnahme einer zweiten Person ist nicht erlaubt. Achmed Leser warnt außerdem eindringlich davor, den E-Scooter nach Alkohol- oder Drogenkonsum zu verwenden.

Wer alkoholisiert auf einem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs ist, hat ein deutlich höheres Unfallrisiko und muss mit den gleichen Strafen wie andere motorisierte Verkehrsteilnehmer rechnen. Das bedeutet: bereits ab 0,3 Promille ist bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall die Benutzung strafbar. Ansonsten trifft auf E-Scooter-Fahrer die 0,5-Promille-Grenze zu, so Achmed Leser.

Ab diesem Alkoholwert werden mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Zusätzlich drohen 2 Punkte im Fahreignungsregister. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt auch auf dem E-Scooter die Null-Promille-Grenze.

Anzeige