Netzentwicklungsplans 2030: Landesregierung lehnt weitere Trassen ab

Das Kabinett hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 beschlossen. Thüringen lehnt insbesondere die Vorschläge der Netzbetreiber für zusätzliche Erdkabelübertragungsleitungen und den Bau einer weiteren Hochspannungsfreileitung durch Südthüringen strikt ab.

Im Netzentwicklungsplan dürfen die geplanten Stromübertragungsnetze einzelne Regionen nicht übermäßig hoch belasten, sagte Infrastrukturministerin Birgit Keller.

Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Bau einer weiteren 380-kV-Trasse betrifft vor allem die Region ab Schalkau (Landkreis Sonneberg) direkt in den Raum Grafenrheinfeld.

Eine Trasse durch das Heldburger Unterland würde die vielfältige Thüringer Natur- und Kulturlandschaft übermäßig belasten, sagt Keller. Der Bund hat den Stromnetzausbau zur Umsetzung der Energiewende an sich gezogen. Er muss deshalb auch dafür sorgen, dass die Lasten und Aufgaben des Netzausbaus ausgeglichen verteilt werden.

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Bisher befinden sich bereits die Freileitungsvorhaben Röhrsdorf-Weida-Remptendorf und Pulgar-Vieselbach sowie die Erdkabelübertragungsleitungen SuedLink und SuedOstLink im oder kurz vor Beginn des förmlichen Planverfahrens. Die Netzbetreiber schlagen noch zusätzliche Gleichstromübertragungsleitungen vor, um vor allem den Windstrom von Nord- nach Süddeutschland zu transportieren.

Ich halte es für völlig kontraproduktiv, jetzt weitere Vorhaben vorzuschlagen. Thüringen lehnt das ab, sagt Ministerin Keller.

Als Alternative für eine weitere Hochspannungsleitung ab Schalkau, könnten andere Systeme erweitert werden: Der Freistaat fordert daher die Kapazität für das im Netzentwicklungsplan vorgeschlagene Projekt P44 von Altenfeld nach Grafenrheinfeld auf der „Thüringer Strombrücke“ bis mindestens zur bayrischen Landesgrenze zu erhöhen.

Hintergrund
Der Netzentwicklungsplan 2030 zeigt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Stromtransportnetz an Land. Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 31. Januar 2017 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation dazu erfolgt bis zum 28. Februar 2017. Der auf der Basis der Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans wird der Bundesnetzagentur zur Bestätigung übergeben. Danach erfolgt eine nochmalige Konsultation. Der Netzentwicklungsplan wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.

Der bestätigte Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für das Gesetz über den Bundesbedarfsplan. Der Bundesbedarfsplan wiederum bildet die rechtliche Grundlage für die konkreten Vorhaben, wie z. B. die Erdkabelübertragungsleitungen SuedLink oder SuedOstLink.

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