Neue Förderrichtlinien stärken den sozialen Wohnungsbau in Thüringen

Bauministerin Birgit Keller: „Wir brauchen gutes und bezahlbares Wohnen in Stadt und Land.“

Der soziale Wohnungsbau hat in den vergangenen Jahren in Thüringen eine größere Bedeutung bekommen. Es wird wieder investiert, stellte Bauministerin Birgit Keller heute in Erfurt anlässlich der Veröffentlichung der neuen Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinien am 24. Dezember fest. Um diese positive Entwicklung weiter zu verstetigen, haben wir unsere Richtlinien nachjustiert und den sich stetig ändernden Erfordernissen des Wohnungsmarktes angepasst. Wohnen ist kein Gut wie jedes andere, sondern ein existenzielles Grundbedürfnis, so Keller weiter. Über 50 Prozent der Thüringer Haushalte hätten mit ihrem Einkommen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung. Wohnungsbauförderung ist also kein gesellschaftliches Randproblem, sondern zielt auf die Mitte der Gesellschaft. Deswegen müssen wir Mittel und Wege finden, um die Wohnungen länger als ursprünglich vorgesehen in der Belegungsbindung zu halten und neue Belegungsbindungen zu schaffen. Klar ist: Wir brauchen gutes und bezahlbares Wohnen in Stadt und Land.

50 Millionen Euro stellt Thüringen jährlich für den Sozialen Wohnungsbau bereit. Diese Mittel kann die Wohnungswirtschaft über verschiedene Förderprogramme im Bereich Neubau und Sanierung als Darlehen oder Zuschuss für den Sozialen Wohnungsbau abrufen.

Wir waren in den vergangenen Monaten in einem Dialogprozess mit der Thüringer Wohnungswirtschaft. Im Ergebnis haben wir neue Ansatzpunkte gefunden, um unsere Richtlinien zu optimieren. Wir wollen den Sozialen Wohnungsbau stärken, sowohl im Bereich Neubau als auch bei der Modernisierung, erläuterte die Bauministerin.

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Auch Frank Emrich, Verbandsdirektor des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft (vtw), begrüßte die neuen Förderrichtlinien:

Wir sehen in den nun vorgelegten neuen Richtlinien ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Investitionen abzusichern. Bezahlbares Wohnen erfordert ein konstruktives Miteinander aller Akteure, darauf setzen wir auch in Zukunft.

Die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau wurden in diesem Jahr überarbeitet. Die neuen Richtlinien treten nach der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger am 24. Dezember 2018 in Kraft. Künftig soll bei einer Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre auch die Zinsfreiheit bei einem Darlehen um fünf Jahre verlängert werden. Darüber hinaus soll ein Baukostenzuschuss für Neubauprojekte anders als bisher auch dann gezahlt werden, wenn die ortsübliche Miete auch ohne diesen Zuschuss erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass der Bauherr stattdessen zusätzliche Wohnungen bereitstellt, die mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über 15 Jahre versehen werden. Diese Wohnungen werden zudem mit jeweils 15.000 Euro bezuschusst.

Ferner wurden in den Richtlinien die Einkommensgrenzen für Wohnungsuchende um 20 Prozent erhöht, um der Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und den Kreis der Mieter mit Wohnberechtigungsschein zu erweitern. Auch die Höhe der angemessenen Mieten wurde moderat um weniger als zehn Prozent von 4,90 Euro/qm bis 5,50 Euro/qm je nach Gemeindekategorie auf 5,20 Euro/qm bis 5,90 Euro/qm erhöht. Außerdem wurde auch die Baukostenobergrenze entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung um 100 Euro/qm erhöht.

Wir sind bei der Neufassung der Förderrichtlinien der Wohnungswirtschaft bei vielen Wünschen entgegen gekommen, auch manche Kompromisse eingegangen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken, sagte Keller.

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