Neue Quarantäneregelungen gelten noch nicht in Thüringen

Am 7. Januar haben Bund und Länder vereinbart, die Regeln für die Isolation (von Erkrankten) und die Quarantäne (für Kontaktpersonen) zu ändern. Aufgrund der medialen Verbreitung dieser Änderungen liegen dem Gesundheitsamt Wartburgkreis bereits zahlreiche Anfragen und Änderungsforderungen von Betroffenen vor.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fehlt es in Thüringen allerdings noch an einer entsprechenden Umsetzung der geänderten Quarantäneregelungen. Die aktuelle ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO tritt erst mit Ablauf des 24.01.2022 außer Kraft; eine Änderungsverordnung liegt bereits im Entwurf vor.

Nach Rücksprache mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt ist seitens des Thüringer Gesundheitsministeriums beabsichtigt, den Gesundheitsämtern der Landkreise zeitnah Hinweise zur weiteren Verfahrensweise in Thüringen zur Verfügung zu stellen.

Bis dahin aber gelten im Wartburgkreis in Bezug auf die Quarantänezeiträume die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 20.12.2021 sowie des Omikron-Erlasses der Landesregierung vom 11.01.2022 weiterhin.

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