Neuer Sachverständiger im Südthüringer Handwerk vereidigt

Die Handwerkskammer Südthüringen bestellte heute einen neuen Sachverständigen für das Maurer- und Betonbauerhandwerk.

Der neue Fachmann Martin Diel absolvierte von 1995 bis 1996 seine Meisterausbildung im Maurer- und Betonbauerhandwerk und parallel dazu sein Fachschulstudium an der Fachschule für Bau, Technik und Verkehr in Gotha, welches er mit dem Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker für Hoch- und Tiefbau beendete. Er verfügt zudem über Spezialwissen im Bereich Betonbau. Maurermeister Martin Diel ist 46 Jahre und kommt aus Buttlar Ortsteil Bermbach.

Als Vertreter der Handwerkskammer Südthüringen nimmt Assessor Christian Beck die Vereidigung des neuen Experten im Handwerk vor. Der Fachmann ist nun berechtigt, die Bezeichnung „Von der Handwerkskammer Südthüringen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ sowie den Sachverständigen-Rundstempel zu führen.

Christian Beck würdigt in diesem Zusammenhang das Engagement aller Sachverständigen im Kammerbezirk Südthüringen und wünscht dem „Neuen“ für seine zukünftige Tätigkeit immer den erforderlichen Sach- und Fachverstand. Die Sachverständigentätigkeit von Maurer- und Betonbauermeister Martin Diel beginnt am 15. Februar 2021 und endet am 15. Februar 2023.

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Eingeschaltet werden die Sachverständigen von Gerichten, Bauträgergesellschaften, Architekten, Behörden und vor allem von Verbrauchern, um fachmännische Gutachten über ausgeführte handwerkliche Leistungen zu erstellen und über die Angemessenheit des Preises zu befinden. Sie müssen nicht nur die Meisterqualifikation abgelegt haben oder über eine der Meisterprüfung gleichgestellte Qualifikation verfügen, sie müssen auch überdurchschnittliche handwerkliche Kenntnisse in ihrem Fachgebiet nachweisen.

Sachverständige, betont Christian Beck, zeichnen sich durch besonderes Fachwissen aus, das von Privatpersonen, Handwerkern, Gerichten und Behörden für gutachterliche Tätigkeiten genutzt wird.

Die Sachverständigen im Handwerk genießen hohes Ansehen, denn ihre besondere Fach- und Sachkunde sowie die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen und vor allem auch die persönliche Eignung zu besitzen, werden anders als bei sogenannten „selbst ernannten“ Experten vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Der Gesetzgeber hat den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine besondere Bedeutung im wirtschaftlichen Leben und im Rechtssystem zuerkannt. Die Vereidigung gilt daher als öffentliche Bestellung im Sinne der Zivil- und Strafprozessordnung.

Derzeit sind 28 Handwerksmeister, davon fünf im Maurer- und Betonbauerhandwerk, als Sachverständige von der Handwerkskammer Südthüringen öffentlich bestellt und vereidigt. Sie gehören zu den mehr als 5.540 Sachverständigen im Handwerk deutschlandweit. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der bundeseinheitlichen Sachverständigen-Datenbank des Handwerks unter www.svd-handwerk.de gelistet.

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