Neues Landesamt für den ländlichen Raum Thüringens hat seine Arbeit aufgenommen

Mit der Verwaltungsreform wurde die  Errichtung des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zum 01.01.2019 beschlossen. Die Themenbereiche Landwirtschaft, Gartenbau und Entwicklung des ländlichen Raumes sind nun unter dem Dach einer Behörde zusammengeführt.

Die zunehmend komplexeren Fragen und Anforderungen aus Landwirtschaft, Politik und vor allem aus der Gesellschaft werden damit fachübergreifend von einer einzigen oberen Landesbehörde in Thüringen kompetent bearbeitet, sagte Birgit Keller, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Gleichzeitig mit der Errichtung des Landesamtes, das nun die Aufgaben von 12 ehemaligen Behörden wahrnimmt, wurden die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, die sieben Landwirtschaftsämter, die Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau und Teile der drei Ämter für Landentwicklung ohne die Flurneuordnung in das Amt überführt.

Mit der effizienten Neuorganisation der Agrarverwaltung sollen Verwaltungsabläufe gestrafft und beschleunigt, Strukturen verschlankt, Bürokratie reduziert und fachliche Aufgaben umfassender bearbeitet werden, ohne die Präsenz in den Regionen und Bürgernähe aufzugeben.

Für die etwa 740 Mitarbeiter bedeuten die Veränderungen teilweise neue Aufgaben, die Einbindung in neue Strukturen, aber in der Regel keine Änderung des Arbeitsortes, da die bisherigen Standorte der ehemaligen Behörden als Zweigstellen und damit auch die Ansprechpartner vor Ort für Kommunen, Landwirte und Bürger erhalten bleiben, sagte Keller.

Zum Präsidenten des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde Peter Ritschel, ehem. Abteilungsleiter Landwirtschaft im TMIL, berufen. Hauptsitz des Landesamtes ist Jena.

Die neue Behörde besteht aus 5 Abteilungen. Neben der Zentralabteilung werden ‚Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen‘; ‚Landwirtschaftliche Erzeugung, Gartenbau und Bildung‘; ‚Ländliche Entwicklung, Agrarstruktur und Förderung‘ sowie die Aufgaben im Bereich‚ EU-Fonds- und Agrarzahlungen‘ in jeweils einer Abteilung zusammengeführt.

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