Novellierung des Thüringer Rundfunkgesetzes

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Rundfunkgesetzes (TRG) wird nun dem Thüringer Landtag zugeleitet. Das TRG war zuletzt 1996 einer «Verjüngungskur» unterzogen worden; es soll künftig «Thüringer Landesmediengesetz» heißen.

Zentrale Punkte sind die nutzerverträgliche Digitalisierung aller Übertragungswege, die Stärkung der Medienkompetenz-Vermittlung sowie Liberalisierungen für die Anbietergemeinschaften privaten Rundfunks und Deregulierungen bei der Frequenzvergabe.
Auch die Handlungsspielräume der Bürgerrundfunker sollen durch die Zulassung des Programmaustausches erweitert werden.

Im Rahmen der vom Kultusministerium durchgeführten Anhörung sind zahlreiche Änderungswünsche in den Entwurf eingeflossen.

Kultusminister Dr. Krapp: «Mit diesem Gesetz werden für Thüringen die Weichen in Richtung des digitalen Medienzeitalters gestellt. Zusätzlich sind in das Gesetz bundesweit erstmalig Zielstellungen eingearbeitet worden, die den bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit den Medien zum Gegenstand haben. Schließlich wird das Gesetz den Medienstandort Thüringen stärken.»

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