ÖDP erhöht Druck auf Thüringer Landtag

Ökologisch-Demokratische Partei kündigt zwei Organstreitverfahren zur Wahlgesetzgebung an

Die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) ist mit dem am 12. März 2021 vom Thüringer Landtag beschlossenen Gesetz für die Landtagswahlen im Jahr 2021 alles andere als zufrieden. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hat man für die dort stattfindenden Landtagswahlen die Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften auf 30 Prozent reduziert. Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat entschieden, dass nur 20 bis 30 Prozent verfassungsgemäß sind. Dort steht noch die entsprechende Nachbesserung durch den Gesetzgeber aus. In Thüringen, wo es sich zudem um eine vorzeitige Neuwahl des Landtags mit sehr stark verkürztem Sammlungszeitraum von effektiv nur etwa drei Wochen handelt, hat man lediglich auf 50 Prozent reduziert. Außerdem ist laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die in Thüringen generell außergewöhnlich hohe Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge verfassungswidrig. Parteien, die noch nicht im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Die ÖDP hat dem Thüringer Landtag nun eine Frist bis zum 30. April gesetzt, ansonsten zieht die Partei mit einem Antrag auf ein Organstreitverfahren samt Antrag auf eine einstweilige Anordnung vor den Thüringer Landesgerichtshof.

Für die aktuell in Thüringen stattfindenden Kommunalwahlen hat der Thüringer Landtag bisher noch gar keine Erleichterungen beschlossen. Die ÖDP stellt am 10. April 2021 für die Kreistagswahl am 20. Juni im Wartburgkreis und in Eisenach eine Kreistagsliste auf. Dazu haben die Öko-Demokraten dem Thüringer Landtag eine Frist zum 16. April gesetzt. Sollte der Gesetzgeber bis dahin keine Erleichterungen für kleinere Parteien beschlossen haben, zieht die ÖDP zuerst in dieser Angelegenheit vor den Thüringer Landesgerichtshof.

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