Offener Brief der drei Thüringer Handwerkskammern

Die Thüringer Handwerkskammern fordern die Öffnung aller körpernahen handwerklichen Dienstleistungen zum 1. März. In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, die Gesundheitsministerin Heike Werner und den Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee verliehen die Kammern dieser Forderung Nachdruck, insbesondere mit Blick auf die gestrigen Beratungen des Kabinetts und der entsprechenden Ausschüsse sowie der bevorstehenden Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen.

In den vergangenen Wochen erreichten die Handwerkskammern in Thüringen alarmierende Nachrichten aus dem Friseur- und Kosmetikerhandwerk. Die Unternehmen befinden seit dem 16. Dezember 2020 im Lockdown, die Salons sind komplett geschlossen. Eine Umfrage unter den betroffenen Mitgliedsunternehmen der Branche zeigte bereits Ende Januar, dass jeder Zweite nur noch über finanzielle Reserven für maximal vier Wochen verfügt.

Wir begrüßen es daher sehr, dass zum 1. März die Friseursalons wieder öffnen dürfen. Die Aufnahme der Arbeit und die damit verbundene Perspektive nehmen den Unternehmen einen Teil der Existenzängste. Die Handwerksunternehmen der Branche arbeiten schon immer mit hohen Hygienestandards und seit Monaten mit  ausgefeilten Hygienekonzepten. Mit der Öffnung derUnternehmen bringt die Landesregierung ihnen das Vertrauen entgegen, welches sie verdient haben. DieserVertrauensvorschuss muss man nun auch allen anderen Dienstleistern der Branche aussprechen und mit gleichzeitiger Öffnung reagieren, so Manuela Glühmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Südthüringen, und spricht sich damit für die Öffnung weiterer körpernahen handwerklichen Dienstleister wie Kosmetik, Nageldesign und Fußpflege aus.

Alle betroffenen Unternehmen der Branche haben bisher keine finanziellen Hilfen erhalten, denn die Überbrückungshilfen sind erst seit wenigen Tagen zu beantragen und decken bei Weitem nicht den Ausfall ab. Eine Öffnung zum 1. März muss insofern allen Handwerksunternehmen der Branche Perspektiven und nachhaltige Zukunftschancen geben, macht Manuela Glühmann deutlich.

Bisher sei zudem noch kein nachweislicher Fall bekannt, in dem eine Übertragung des Virus mit der Ausübung körpernaher handwerklicher Dienstleistungen in Verbindung gebracht werden kann, dank höchster Hygienemaßnahmen und Einhaltungen der Auflagen (wie FFP2-Schutzmaske, Visier und Handschuhe).

Bei einer weiteren Verlängerung des Lockdowns über den 1. März hinaus drohe ein massiver Anstieg der Insolvenzen und Betriebsaufgaben, die bereits jetzt in erhöhtem Maße zu verzeichnen sind. Es sei daher unerlässlich, eine genaue Abwägung von Gesundheitsschutz auf der einen Seite und der Zerstörung von zahlreichen Existenzen auf der anderen Seite vorzunehmen.

Deshalb fordern wir eindringlich, dass die Kosmetiker*innen, Nageldesigner*innen und Fußpfleger*innen in der neuen Verordnung des Freistaates Thüringen und den einhergehenden Lockerungen berücksichtigt werden und analog zu den Friseur*innen ebenfalls unter Einhaltung strenger Hygienestandards ab dem 1. März öffnen dürfen, drängen die Hauptgeschäftsführer aller drei Thüringer Handwerkskammern.

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