Parkkralle führt zur Einsicht bei Steuerschuldnern

Die so genannte Parkkralle kam im vergangenen Jahr 128 Mal in Thüringen zum Einsatz, um die Fahrzeuge von Steuerschuldnern stillzulegen. In den meisten Fällen allerdings genügte bereits die Androhung einer Pfändung des Autos mit Hilfe der Parkkralle, um die Schuldner zum Begleichen der offenen Zahlungen zu bewegen.

«Dieses Instrument erweist sich somit als sehr effektiv und wird auch künftig im Freistaat seine Anwendung finden», sagt Finanzministerin Marion Walsmann. «Im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist es wichtig, Steuerschuldnern so zu begegnen, dass sie auch ein ernsthaftes eigenes Interesse daran haben, ihre Schulden schnell zu tilgen. Eine gut sichtbare Parkkralle kann dazu beitragen», unterstreicht die Ministerin.

Im Freistaat Thüringen ist die Parkkralle seit 2005 im Einsatz. Nach einer erfolgreichen Pilotphase in zwei Gebieten wurde das Instrument landesweit eingeführt und hilft inzwischen sehr erfolgreich, die Zahlungsmoral von säumigen Steuerzahlern zu verbessern. Die Parkkralle wird um den Reifen des Fahrzeugs gelegt und blockiert die Räder und wirkt damit wie eine Wegfahrsperre.

Zu dieser Maßnahme greifen die Finanzämter allerdings erst dann, wenn der Schuldner bzw. die Schuldnerin vorherige Mahnungen und Aufforderungen missachtet hat.

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