Petitionsausschuss unterstützt Petition zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung von Straßenrändern

Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. März 2023 empfohlen, dem Anliegen des Thüringer Entomologenverbandes e.V. weitestgehend zu entsprechen. Der Verband hatte für seine Petition für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns über 3.300 Unterstützerunterschriften gesammelt. In einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag konnten die Petenten überzeugend darlegen, dass die Pflegemaßnahmen an Straßengräben, Böschungen und Feldrainen verbessert werden müssen, um die Artenvielfalt und die Biodiversität zu sichern und zu erhöhen. Dabei bezieht der Petitionsausschuss auch explizit die befürwortenden Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse des Thüringer Landtags, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft mit ein.

Durch die derzeit vorherrschenden Verfahrensweisen bei der Mahd entlang der Straßen, kommt es insbesondere für Insekten zu Beeinträchtigungen der Lebensräume. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, durch Veränderungen des Mähregimes die Straßenrandstreifen insektenfreundlicher zu bewirtschaften, wie beispielsweise beim Zeitpunkt der ersten Mahd, der Häufigkeit der Mahdtermine, der Schnitthöhe, der Mähbreite sowie der angewandten Techniken beim Mähen, Mulchen und der Einbringung von Saatgut. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist ein angepasstes Mähregime an weiten Abschnitten des Straßennetzes möglich, ohne dass es dabei zu Abstrichen an der Verkehrssicherheit kommen muss.

Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung, die Thüringer Straßenbauverwaltung dazu anzuhalten, die Ausschreibungen der Pflegemaßnahmen entlang der 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen zukünftig im Sinne des Insektenschutzes anzupassen. So soll, unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, wo immer möglich, die Mähbreite in den Intensivbereichen deutlich von vier auf einen Meter verringert und die Schnitthöhe auf 10 bis 12 Zentimeter erhöht werden. Der Turnus der Mahd soll auf den Intensivflächen auf zweimal jährlich und auf den Extensivflächen auf einmal in zwei Jahren festgelegt werden.

Mit diesen Veränderungen besteht eine gute Möglichkeit zur Erweiterung des Biotopverbundsystems, indem verschiedene Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten über die Seitenränder von Straßen besser miteinander vernetzt werden. Mit einer verbesserten Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns, kann somit ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz und die Biodiversität geleistet werden.

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