Positives Signal für die Branche aus dem Thüringer Landtag

Geschlossen stimmten heute die Abgeordneten des Thüringer Landtages für die dauerhafte Beibehaltung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Speisen. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ohne Gegenstimmen bestätigt.

Mit großer Erleichterung haben wir als DEHOGA Thüringen zur Kenntnis genommen, dass alle Abgeordneten Ihrer Verantwortung gegenüber den Betrieben der Gastbranche wahrgenommen haben und den Antrag zur Entfristung der Mehrwertsteuerregelung unterstützen, dafür möchten wir uns im Namen der Mitglieder herzlich bedanken., zeigt sich Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen, dankbar.

Diese klare Positionierung ist wichtig gewesen, da jetzt die Landesregierung einen klaren Auftrag erhalten hat, den entsprechenden Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat zu unterstützen.

Die Bundesregierung muss aufgefordert werden, eine Entfristung endlich umzusetzen und nicht erst eine Entscheidung in Aussicht zu stellen, wenn die Steuerschätzung im November vorliegt.

Seit 01.07.2020 gilt der einheitliche reduzierte Mehrwertsteuersatz für Essen, egal wo und wie zubereitet und konsumiert. Seit Jahrzehnten hat sich der DEHOGA dafür stark gemacht. Wenn die Steuer wieder auf 19 % steigt, würden für das Essen zum Mitnehmen, den Fertigsalat oder die Tütensuppe aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin 7% gelten.

Dies ist weder fair, gerecht noch logisch.

So verwundert es auch nicht, dass aktuell in 23 EU-Staaten steuerlich kein Unterschied beim Essen aus dem Supermarkt, der Essenslieferung, der Mitnahme oder dem Essen im Restaurant gemacht wird.

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