Reisetipps vom Zoll: So bleibt die Urlaubsrückkehr stressfrei
In einer Woche beginnen in Thüringen und Sachsen die großen Sommerferien. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und gezielt informieren können.
Online: www.zoll.de/reisen
Auf der Internetseite des Zolls sowie in dem Online-Flyer „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Zoll-App: „Zoll und Reise“
Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende auch unterwegs über die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“ verschaffen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.
Online: Website „Artenschutz im Urlaub“
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen – meist unwissend – dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist.
Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Internetseite www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.
Carlito Klaus vom Hauptzollamt Erfurt rät: „Reisende sollten sich bereits vor ihrem Urlaub über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren, damit die schönsten Wochen des Jahres auch bei der Rückkehr in guter Erinnerung bleiben. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Einreise aus Nicht-EU-Ländern
So dürfen etwa bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z. B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei Substituten für Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten; nur für Personen ab 17 Jahren) sowie anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden:
– bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z. B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Reisen innerhalb der EU
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z. B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.
Besonderheiten beim Postversand
Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren z. B. voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Jetzt Karriere beim Zoll starten
Der Zoll sucht auch in diesem Jahr bundesweit flexible und motivierte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) für den gehobenen und mittleren Dienst, die Engagement und Teamfähigkeit für den großen Einsatzbereich des Zolls mitbringen.
Das Hauptzollamt Erfurt nimmt bis zum 15. September 2022 Bewerbungen für eine Ausbildung oder ein duales Studium für den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn am 1. August 2023 entgegen. Weitere Informationen unter www.zoll-karriere.de oder bewerbung.hza-erfurt@zoll.bund
Erfurt (ots)