Restalkohol kann Führerschein kosten

Alkohol am Vatertag: Auch volltrunkenen Fußgängern drohen rechtliche Konsequenzen

Tage wie Christi Himmelfahrt sind bei den Herren der Schöpfung prädestiniert für teilweise übermäßigen Alkoholgenuss. Gerade das Thema Restalkohol am folgenden Tag wird gern unterschätzt. Was viele völlig außer Acht lassen: auch volltrunkene Fußgänger können belangt werden. Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen rät, Alkohol in Maßen zu konsumieren. Wer am nächsten Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein will, sollte darauf achten, wieviel er trinkt. Ansonsten kann der Männertagsausflug schnell mit einem Fahrverbot enden.

Bollerwagen, Rucksack, Flachmann: das sind die üblichen Wegbegleiter vieler männlicher Wandergruppen an Christi Himmelfahrt. Mitgenommen wird außerdem so mancher Biergarten, der auf dem Weg liegt. Die Konsequenz: An kaum einem anderen Tag wird so viel Alkohol getrunken wie zum Männertag.

Gerade bei einem verstärkten Trinkverhalten können Männer einen Alkoholpegel von weit über 1,0 ‰ aufbauen, erläutert Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen. Aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums sinkt schnell auch die Hemmschwelle und führt mitunter zu Übermut. Wer als volltrunkener Fußgänger einen Unfall verursacht, weil er beispielsweise eine vielbefahrene Straße an einer unübersichtlichen Stelle überquert oder dort herumtorkelt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, so DeVol. Im schlimmsten Fall kann das als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gelten.

Anzeige

Was viele nicht wissen: Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger als der Aufbau.

Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 ‰ Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesen Werten, so DeVol.

Nach lang ausgedehntem Trinkgelage kann daher auch am nächsten Morgen und mehreren Stunden Schlaf noch immer eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen. Bei einem Restalkoholspiegel von über 0,5 ‰ wäre dann die Fahrerlaubnis für mindestens einen Monat weg. Bei auffälliger Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall führen bereits 0,3 ‰ Blutalkoholkonzentration zum Entzug der Fahrerlaubnis, Punkten und Geldstrafe.

Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol empfiehlt zu Männertag:

Alkoholgenuss in Maßen: Ja. Übermäßiger Konsum und sinnloses Betrinken: Nein. Das ist nicht nur schlecht für die eigene Gesundheit, Alkohol und sicheres Bewegen im Straßenverkehr passen generell nicht zusammen. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte gänzlich auf Alkohol verzichten.

Anzeige
Anzeige