Rettungsschirm für den ÖPNV

Der Freistaat Thüringen erstattet Pandemiebedingte Schäden – Anträge können jetzt gestellt werden

Die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können sich Schäden, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind, ab sofort durch den Freistaat Thüringen erstatten lassen. Mit dem Rettungsschirm für den ÖPNV werden Verluste aus dem Ticket-Verkauf ausgeglichen und Ausgaben für Ausgleichszahlungen der Landkreise und Städte an Verkehrsunternehmen erstattet, soweit sie auf Maßnahmen zum Schadensausgleich beruhen. Die entsprechende Richtlinie wurde von Verkehrsminister Benjamin-Immanuel Hoff unterzeichnet.

Wir stärken dem ÖPNV in der Corona-Krise den Rücken. Deshalb haben wir in Thüringen schon frühzeitig das Sondervermögen zur Kompensation direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Zudem haben wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern gegenüber dem Bund eine Beteiligung am Rettungsschirm für Bus und Bahn gefordert. Dass Bund und Land jetzt die Ausfälle aus dem Ticketverkauf übernehmen ist ein wichtiges Signal an unsere Partner im ÖPNV, so Minister Hoff.

95,4 Mio. Euro stehen zunächst im Rettungsschirm für den ÖPNV bereit. Daran beteiligt sich das Land mit 41,4 Mio. Euro. Aus den voraussichtlich 2020 vom Bund zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln stammen nach vorläufiger Umverteilung zwischen den Ländern 54 Mio. Euro.

Verkehrsunternehmen des ÖPNV, einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), müssen Anträge bis zum 30. September 2020 stellen. Die Anträge der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger können bis zum 30. November 2020 gestellt werden. Die Antragsformulare sind bei der Thüringer Aufbaubank abrufbar: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Beihilfe-OePNV-Thueringen

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