Rote Karte für die blaue Plakette

„Abgelaufene“ Auto-Hauptuntersuchung:

Im Jahr 2021 müssen alle Fahrzeuge mit einer gelben Prüfplakette zur Hauptuntersuchung (HU). Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert unnötige Zusatzkosten: Bei einer mehr als zwei Monate überfälligen HU droht ein Bußgeld, außerdem wird das Auto bei der Hauptuntersuchung umfangreicher geprüft. Wer jetzt also noch mit einer blauen 2020er-Plakette am Auto unterwegs ist, sollte schleunigst einen HU-Termin vereinbaren. Fahrzeugexperte Andreas Neumann vom TÜV Thüringen empfiehlt, das Auto immer fristgemäß zur HU vorzustellen.

Wer sich überflüssigen Ärger und zusätzliche Kosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug immer im Monat der Fälligkeit zur Hauptuntersuchung vorstellen. Bei Überschreitungen der HU-Prüffrist drohen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch ein Bußgeld. Ist der Prüftermin mehr als acht Monate abgelaufen, müssen Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Für Autos mit blauer Prüfplakette wird es jetzt also allerhöchste Eisenbahn: Alle Fahrzeuge, die noch mit einer blauen 2020er Plakette am Nummernschild unterwegs sind, haben ihre HU seit dem 1. März bereits um mehr als zwei Monate überschritten. Aufgrund der Farbe sind entsprechende Überschreitungen leicht erkennbar. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Geldbuße von 15 Euro vor.

Neben dem drohenden Bußgeld müssen Fahrzeughalter auch eine umfangreichere Prüfung über ihr Auto ergehen lassen, wenn die HU mehr als zwei Monate abgelaufen ist. Diese Ergänzungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent des HU-Prüfentgeltes verbunden, erklärt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen.

Bei einer seit mehr als vier Monaten überfälligen HU ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als 8 Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Da die Hauptuntersuchung seit 2012 nicht mehr zurückdatiert wird, glauben einige Fahrzeughalter den nächsten HU-Termin durch eine Überschreitung zeitlich nach hinten verschieben zu können. Was viele jedoch nicht wissen: Bereits am ersten Tag der Überziehung kann durch Ordnungsämter oder Polizei eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden. Dadurch hat der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Laufereien, um den Mangel abzumelden. Anhänger-Besitzer sollten auch bei diesen an die Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung denken: Auch wenn ein Anhänger nur selten genutzt wird, darf der HU-Termin nicht übersehen werden.

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Autofahrer am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Auch ein Blick in die Fahrzeugzulassung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. Die farbigen HU-Prüfplaketten gibt es in Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. Die Farben rollieren alle sechs Jahre und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss. 2021 müssen alle Fahrzeuge mit einer gelben Prüfplakette am Kennzeichen zur HU und erhalten bei bestandener Untersuchung eine rosa Plakette. In diesem Jahr neu zugelassene Autos erhalten eine grüne Plakette.

Anzeige