Rückgang des Wohngeldbezugs

Rund jeder 60. Privathaushalt in Thüringen erhielt am Jahresende 2019 Wohngeld

Am 31.12.2019 bezogen 17.878 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren 2.366 Haushalte bzw. 11,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Laut Thüringer Landesamt für Statistik bezogen somit 1,6 Prozent aller Thüringer Privathaushalte am Jahresende 2019 Wohngeld. 2018 lag der Anteil bei 1,8 Prozent.

Rund zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (65,7 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 13,6 Prozent 2-Personen-Haushalte und 7,2 Prozent 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 6,7 Prozent handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei 6,8 Prozent um Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 115 Euro (Ende 2018: 116 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 114 Euro (Ende 2018: 115 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten(1) 142 Euro (Ende 2018: 142 Euro).

Ende 2019 waren 17.003 bzw. 95,1 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt sank diese Zahl um 2.185 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 90,3 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (15.357 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 1.646 reine Wohngeldhaushalte einen Lastenzuschuss.

59,8 Prozent der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (10.161 Haushalte) waren Rentner und Pensionäre. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher lag bei 26,3 Prozent (4.474 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,1 Prozent (702 Haushalte).

Fast jeder zwanzigste Wohngeldhaushalt (875 Haushalte bzw. 4,9 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 844 bzw. 96,5 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 31 bzw. 3,5 Prozent als Lastenzuschuss.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesamtes für Statistik unter www.statistik.thueringen.de.

1) Bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner, oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.

Anzeige