Schulanfang 2027: Kinder in Grundschulen anmelden

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Alle Kinder, die bis zum 1. August 2027 sechs Jahre alt werden, sind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni des Einschulungsjahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes beziehungsweise das Familienstammbuch vorzulegen.
Unabhängig von den bestehenden Grundschulbezirken ist eine Anmeldung aus dem gesamten Gebiet der Stadt Eisenach am Grundschulteil der Gemeinschaftsschule möglich. Dazu bedarf es keines Gastschulantrages.
Anmeldungen, sofern diese nicht bereits auf anderem Wege vorgenommen wurden, können während den nachfolgend aufgeführten Zeiten in den Schulen vorgenommen werden.
