Sicherheitsrisiken am Flugplatz Altenburg

Mit dem Einsatz eines Flugzeuges vom Typ Boeing 737-200 auf dem Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz am 5. Mai haben die Fluggesellschaft Ryanair und die Flugplatzbetreibergesellschaft eindeutig gegen die Bestimmungen der Luftaufsicht verstoßen. Für den Ryanair-Flugbetrieb in Altenburg-Nobitz sind Flugzeuge der Typen Boeing 737-300 zugelassen, weil sie über eine ausreichende Schubkraft (20 Tonnen) für Start und Landung verfügen. Die am Montag eingesetzte Maschine 737-200 verfügt lediglich über eine Schubkraft von 14 Tonnen. Sie stellt in Altenburg-Nobitz ein Sicherheitsrisiko dar und ist deshalb für den Einsatz dort nicht zugelassen.

«Sicherheitsrisiken können und werden wir nicht akzeptieren», sagte Thüringens Wirtschaftsminister Franz Schuster. Die Entscheidung des Ryanair-Piloten, mit der Boeing 737-200 keine Passagiere von Altenburg aus zu transportieren, sei in der gegebenen Situation richtig gewesen. Schuster drohte an, die derzeit für den Flugbetrieb in Altenburg-Nobitz geltende Ausnahmegenehmigung bei erneutem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen zurückzunehmen.

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