Sozialwahl in Thüringen – Alles Wichtige auf einen Blick

Was ist die Sozialwahl?
Die Sozialwahl ist fester Bestandteil der Demokratie und gilt als die drittgrößte Wahl in Deutschland. Gewählt werden die umgangssprachlich als Versichertenparlamente bezeichneten Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherung.

Was ist das Prinzip hinter der Sozialwahl?
Wer Renten- oder Krankenkassenbeiträge zahlt, soll auch mitbestimmen dürfen, was mit den Beiträgen passiert. Dafür gibt es eigens eingerichtete Versichertenparlamente. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen heißen sie Verwaltungsrat, in der Renten- und Unfallversicherung Vertreterversammlung.

Was wird in diesen Versichertenparlamenten entschieden?
Die Sozialparlamente bestimmen den jeweiligen Kurs der Versicherung mit. Unter anderem beschließen sie den Haushalt, berufen und begleiten den Vorstand und können über bestimmte Programme mitentscheiden, wie beispielsweise das Bonusprogramm einer Krankenkasse. Wenn Versicherte gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt haben, setzen die Verwaltungsratsmitglieder zudem Widerspruchsausschüsse ein, in denen sie die Anliegen im Sinne der Versicherten noch einmal genau überprüfen. In Gesetzgebungsverfahren gibt es Anhörungen, zu denen die Mitglieder der Selbstverwaltung dazu gebeten werden. Im Sozialbeirat der Bundesregierung sitzen ebenfalls Mitglieder der Versichertenparlamente.

Wer genau ist zur Sozialwahl aufgerufen?
Wählen sollen und dürfen alle gesetzlich krankenversicherten Mitglieder der BARMER, DAK, der Kaufmännischen Krankenkasse, der Handelskrankenkasse und der Techniker Krankenkasse sowie all jene, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Beiträge zahlen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Wie viele Menschen in Thüringen können an der Sozialwahl teilnehmen?
Bei den Ersatzkassen sind rund 240.000 Thüringerinnen und Thüringer wahlberechtigt, die meisten davon (170.000) bei der BARMER. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt es rund 745.000 Thüringer Wahlberechtigte.

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Warum wird nur bei bestimmten Kassen gewählt?
Eine sogenannte Urwahl, bei der es mehr Wahlvorschläge gibt, als Plätze zu vergeben sind, gibt es nur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den Ersatzkassen BARMER, DAK, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse sowie Techniker Krankenkasse. Bei anderen Krankenkassen und den regionalen Rentenversicherungsträgern gibt es eine sogenannte Friedenswahl mit nur einem Wahlvorschlag auf einen Platz., das heißt, Wahlen ohne Wahlhandlung.

Werden Personen gewählt?
Nein, nur indirekt. Gewählt werden Kandidatenlisten, keine Einzelpersonen. Die Listen werden von Organisationen, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden aufgestellt. Welche Kandidatinnen und Kandidaten auf diesen Listen stehen, ist auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund einsehbar. Alle Kandidatinnen und Kandidaten üben im Falle ihrer Wahl ihr Amt ehrenamtlich aus.

Was ist innovativ an der Sozialwahl?
Die Sozialwahl 2023 ist die erste Wahl in Deutschland, bei der die Stimmabgabe auch online möglich ist. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Listen mit mindestens 40 Prozent Frauenanteil besetzt sein müssen. Auch das ist bei Wahlen in Deutschland eine bislang einzigartige Vorgabe.

Warum ist die Wahlbeteiligung bislang so gering?
Die Wahlbeteiligung lag bislang bei nur ca. 30 Prozent. Kritik gibt es immer wieder an der mangelnden Transparenz und daran, dass Wahlberechtigte aktiv nach Informationen zu den verschiedenen Wahloptionen suchen müssen. Die verschiedenen Organisationen, die zur Wahl stehen, haben auch unterschiedliche Ziele. Informationen dazu sind leicht im Internet zu finden. Um eine informierte Wahlentscheidung treffen zu können, ist zweifelsohne etwas Recherche notwendig. Das gilt allerdings auch bei Wahlen anderer Parlamente, von kommunal bis national.

Ist es wichtig, das Wahlrecht bei der Sozialwahl wahrzunehmen?
Unbedingt. So wird der Politik nicht allein die Zukunft des Gesundheits- und Rentensystems überlassen. Die Teilnahme an der Sozialwahl ermöglicht einen fairen und gerechten Sozialstaat. Durch eine hohe Wahlbeteiligung würden die Sozialparlamente mehr Rückhalt durch die Versicherten erhalten und damit auch einen stärkeren Einfluss in deren Sinne ausüben. Eine hohe Wahlbeteiligung ist die beste Legitimation beispielsweise für den Verwaltungsrat einer Krankenkasse. Denn er trifft strategische Entscheidungen, die die Versicherten direkt betreffen.

Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl.

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