Sparkasse kündigt: Verbraucher sollten widersprechen

Ob BGH-Urteil anwendbar ist, hängt vom individuellen Vertrag ab 

Die Wartburg-Sparkasse hat angekündigt, sich von Hunderten gut verzinsten Sparverträgen zu trennen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Betroffenen, das nicht ungeprüft hinzunehmen: Die Argumentation der Sparkasse kann nicht auf alle Fälle angewendet werden.

Die Wartburg-Sparkasse hat angekündigt, sich von Hunderten langfristigen Sparverträgen zu trennen. Die ersten Sparer haben nun bereits entsprechende Kündigungen erhalten. Damit wandten sie sich an die Verbraucherzentrale Thüringen. Die Wartburg-Sparkasse argumentiert mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Aber nicht in allen Fällen hat sie tatsächlich das Recht, die gut verzinsten Verträge einseitig zu beenden.

Der BGH hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18).

Ob das Urteil anwendbar ist, muss individuell für jeden Vertrag beurteilt werden, sagt Andreas Behn, Referent für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Bei einer Verbraucherin, die in dieser Woche bei der Verbraucherzentrale nachfragte, hätte der Vertrag zum Beispiel bis mindestens 2022 weitergeführt werden müssen. 

Was Verbraucher nun tun können:

  • Der Kündigung schriftlich widersprechen: per Brief oder E-Mail. Eine bestimmte Form ist dafür nicht notwendig. Es muss deutlich werden, dass der Vertragsinhaber die Kündigung nicht akzeptiert.
  • Der Sparkasse in dem Schreiben eine Frist setzen, um auf den Widerspruch zu reagieren. 14 Tage sind dabei üblich.
  • Den Vertrag prüfen lassen: Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine E-Mail-Beratung an. Die Unterlagen können über www.meine-verbraucherzentrale.de/DE-TH/emailberatung gesendet werden.
  • Zu den Unterlagen gehören: Vertrag (bitte alle Seiten einscannen), Ergänzungen zum Vertrag, Kündigungsschreiben.
  • Die Verbraucherzentrale prüft, ob das BGH-Urteil auf den individuellen Vertrag anwendbar ist.

Weil die Zinsen derzeit niedrig sind, versuchen bundesweit Finanzinstitute, Kunden aus langfristigen, gut verzinsten Sparverträgen zu drängen. Betroffen sind neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge von verschiedenen Sparkassen.

Weitere Informationen online: Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“ auf www.vzth.de.

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