Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ darf nun den Titel „staatlich anerkannte Musikschule“ führen
Seit dem 15. Mai ist die städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ berechtigt, den Titel „staatlich anerkannte Musikschule“ zu führen. Sie erhält die Anerkennung nach § 3 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz.
Nachdem im Juli 2022 das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz in Kraft trat, mussten in einem umfangreichen Antragsverfahren Kriterien zur Qualitätsarbeit erfüllt und nachgewiesen werden, um zukünftig in eine gesetzmäßige Landesförderung zu gelangen.
Musik- und Jugendkunstschulen gelten nach dem Gesetz als öffentliche gemeinnützige Bildungs- und Kultureinrichtungen. Sie haben die Aufgabe Kindern und Jugendlichen eine musikalische und künstlerische Bildung zu vermitteln. Mindestens die Hälfte ihrer Tätigkeit leisten sie im Trägerinteresse als musikalische und künstlerische Grundversorgung in ihrer Region.
Das Landesinteresse besteht neben der musikalischen und künstlerischen Grundversorgung vor allem darin, Begabungen zu erkennen und zu fördern sowie auf ein mögliches Studium der Musik, Kunst oder sonstiger künstlerischer und kunstpädagogischer Fächer vorzubereiten. Musik- und Jugendkunstschulen erfüllen damit einen gesellschaftlichen Bildungsauftrag.
Unter dem Motto „Mit uns die Welt zum Klingen bringen“ begeht die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in diesem Jahr ihr 70. Jubiläum.
Nach dem Lehrer*innenkonzert im Rokokosaal des Stadtschlosses gab es eine „Offene Bühne“ für Solisten und Ensembles in der Alten Mälzerei. Kinder, Jugendliche und Erwachsene präsentierten sich dem begeisterten Publikum mit ihrer Interpretation berühmter Songs und Hits sowie mit eigenen Kompositionen.
Wie ernst, aber auch mit wie viel Freude die Eisenacher Musikschule ihren Bildungsauftrag wahrnimmt, stellt sie zum Jubiläumskonzert am Mittwoch, 20. September, 15 Uhr im Landestheater Eisenach unter Beweis. Karten sind ausschließlich an der Theaterkasse erhältlich (15 Euro Erwachsene, 8 Euro Schüler*innen).