Start des Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur und Opfer des DDR-Zwangsdopings in Thüringen

Am 1. Juni 2022 nimmt auf Grundlage eines Beschlusses des Thüringer Landtags der Härtefallfonds seine Arbeit auf. Ab sofort können anerkannte politisch Verfolgte der SED-Diktatur und Opfer des DDR-Zwangsdopings beim Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) Hilfe beantragen. Hier erhalten sie eine individuelle Beratung sowie Unterstützung bei der Antragsstellung.

Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten Betroffene der SED-Diktatur mit Wohnsitz in Thüringen, die sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Mögliche Hilfen können die Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration, die Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen aber auch die Schaffung und der Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten sein. Auch können technische Alltagshilfen, Kommunikationshilfen und Hilfen für die Verbesserung der Mobilität gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen bei denen eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung vorliegt bzw. eine Anerkennung nach den Dopingopferhilfegesetzen und wenn keine anderen gesetzlichen Hilfesysteme greifen. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden. Sollte noch keine Rehabilitierung vorliegen besteht die Möglichkeit der Beratung.

Die Grundsätze der Leistungsgewährung sind in der Thüringer Richtlinie über den Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen Verfolgte sowie an Opfer des DDR-Zwangsdopings (TH RL Härtefallfonds SBZ/DDR Doping) geregelt.

Die Beratungsstelle erreichen Sie telefonisch unter 0361 57 3114 – 961 oder per E-Mail hff@thla.thueringen.de<mailto:hff@thla.thueringen.de>

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