Steuerliche Entlastung für Betreuer ist klares Votum für das Ehrenamt

Aufwandserntschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden ab 2011 bis zu einem Betrag von 2100 Euro steuerfrei gestellt. Für diese Entlastung, die ab 1. Januar 2011 wirksam wird, hatte sich auch der Freistaat Thüringen über die Länderkammer stark gemacht – mit Erfolg. «Es ist wichtig, etwas zu tun, um die ehrenamtliche Betreuung zu unterstützen und zu stärken, denn die wachsenden Betreuungskosten werden langfristig zur enormen Belastung des Staates», sagt Finanzministerin Marion Walsmann und weiter: «Die steuerliche Entlastung ist ein klares Votum für das Ehrenamt.»

Immer häufiger müsse der Staat Berufsbetreuer einsetzen, da immer weniger Menschen diese ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen. «Steuerliche Anreize können nun vielleicht ein wenig helfen, die Bereitschaft für dieses Ehrenamt zu erhöhen. Wer bereits einen Menschen betreut, betreut nun vielleicht auch noch einen weiteren im Ehrenamt», hofft die Ministerin. Bislang waren die Einnahmen eines ehrenamtlichen Betreuers nur bis zur Höhe von 500 Euro steuerfrei.

In die Situation einer rechtlichen Betreuung kann jeder Mensch geraten. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können Menschen in die Not geraten, dass sie ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr organisieren können. In einem solchen Fall werden Betreuer eingesetzt. Der Regelfall sollte ein ehrenamtlicher Betreuer sein. Wenn kein ehrenamtlicher Betreuer vorhanden ist, dann setzt das Amtsgericht einen Berufsbetreuer ein.

Betreuer müssen im Interesse des zu Betreuenden zum Beispiel die Einwilligung in die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim bestimmen oder die Einwilligung in eine medizinische Behandlung bewilligen. Die rechtliche Betreuung kann aber auch Geldangelegenheiten betreffen. Betreuung wird häufig für Familienangehörige übernommen, aber auch für Personen, zu denen kein familiäres Verhältnis besteht. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann man frühzeitig eine entsprechende Festlegung treffen.

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