Strafverfolgungsstatistik 2009

Im Jahr 2009 wurden an Thüringer Gerichten 28539 Personen abgeurteilt und 22301 von ihnen rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt.
Die Frauen (4064) wurden erwartungsgemäß wesentlich weniger straffällig als das männliche Geschlecht (18237). Der Anteil der weiblichen Verurteilten an allen Verurteilten betrug 18 Prozent, 1 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Die Verurteilungsquote (Anteil der Verurteilten an den Abgeurteilten) der Frauen lag mit 77,3 Prozent nur geringfügig unter der der Männer mit 78,3 Prozent.

Enorm gestiegen ist der Anteil der straffällig gewordenen jugendlichen Frauen. Im Jahr 2009 wurde ein Viertel mehr junge Frauen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren vor Gericht schuldig gesprochen als noch ein Jahr zuvor. Ihr Anteil an den jugendlichen Verurteilten insgesamt stieg um zwei Prozentpunkte auf 18 Prozent.
Die Zahl der jugendlichen Verurteilten insgesamt erhöhte sich um 6 Prozent auf 1198.

Bei den Heranwachsenden ist dagegen ein Rückgang der Verurteilten zu verzeichnen. Die Zahl der 18 bis unter 21-Jährigen ging gegenüber dem Vorjahr um knapp 4 Prozent auf 2663 zurück. Damit hat sich die rückläufige Tendenz der letzten Jahre fortgesetzt.

Trotz dieser positiven Entwicklung zeigt die Verurteiltenziffer, das ist der Anteil der Verurteilten je 100000 Personen der vergleichbaren Bevölkerungsgruppe, dass die Heranwachsenden die höchste kriminelle Energie besitzen. Je 100000 Heranwachsende wurden 3144 Personen gleichen Alters im Jahr 2009 verurteilt, dreimal mehr als bei den Erwachsenen.
Die Verurteiltenziffer aller Verurteilten stieg um 27 auf 1094. Deutlich erhöhte sie sich bei den weiblichen Jugendlichen von 495 im Jahr 2008 auf 775 in 2009.
Die höchste Verurteiltenziffer weisen die männlichen Heranwachsenden mit 5211 Verurteilten je 100000 Personen gleichen Alters auf.

Bei den Heranwachsenden lässt das Gesetz die Möglichkeit offen je nach Entwicklungsstand des Straftäters und nach den Umständen der Tat das Strafmaß noch etwas milder nach Jugendstrafrecht zu bemessen oder die strengen Paragrafen des allgemeinen Strafrechts anzuwenden.
Der überwiegende Teil der Heranwachsenden (58 Prozent) wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

17 Prozent aller Verurteilten waren zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt.

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